Mehrbelastung für Vereine: BFV hebt Gebühren um vier Prozent an! - fussballn.de
Das Amateurfußballportal aus
der Region Nürnberg/Fürth
 
Artikel veröffentlicht am 13.01.2025 um 14:30 Uhr
Mehrbelastung für Vereine: BFV hebt Gebühren um vier Prozent an!
Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat zum 1. Januar 2025 seine Gebühren inflationsbedingt um vier Prozentpunkte angepasst und bleibt damit unter dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes, der sich im maßgeblichen Zeitraum um 5,9 Prozent erhöht hat. Einen entsprechenden Beschluss hat der Verbandsvorstand unter Zustimmung der AG Finanzen einstimmig gefasst.
Von BFV / MG
BFV
59 Euro für Vereinswechsel

Die Meldegebühr für einen A-Klassen-Verein beträgt künftig beispielsweise 166,56 Euro für sämtliche, am Spielbetrieb teilnehmenden Teams des Klubs statt bislang 160,15 Euro. Ein Bezirksligist hat demnach eine Steigerung von 16,46 Euro zu verzeichnen. Pass-Neuausstellungen bleiben auch weiterhin gänzlich kostenfrei. Die Gebühren für einen Vereinswechsel verändern sich im Jahr 2025 um 2,27 Euro auf glatt 59 Euro.

Der BFV-Vorstand folgte damit der Entscheidung des Verbandstages aus dem Jahr 2014: Seinerzeit hatten sich die Delegierten einstimmig für die Möglichkeit einer jährlichen inflationsbedingten Anpassung ausgesprochen – um auszuschließen, dass Gebührenanpassungen nur alle vier Jahre vorgenommen werden können und diese dann kumuliert auf einmal steigen. Mit diesem Instrument wird einer einmaligen, starken Kostensteigerung entgegengewirkt.

BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher
BFV, Fabian Frühwirth

"2023 und 2024 waren die beiden Jahre mit der höchsten Teuerung in Deutschland seit der Wiedervereinigung – und die gestiegenen und weiter steigenden Kosten für Personal, Mieten, Energie oder Mobilität treffen auch uns als Verband. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, die Gebühren – wie auch schon im Vorjahr – moderat anzupassen. Dass dieser Beschluss keine Jubelstürme auslöst, ist uns klar. Ein Verschieben der notwendigen Erhöhung auf die kommenden Jahre würde uns jedoch schnell einholen und unsere Vereine rückwirkend deutlich stärker belasten", sagt BFV-Schatzmeister Jürgen Faltenbacher.

Auch Schiris bekommen mehr

Zur kommenden Spielzeit 2025/26 (1. Juli bzw. 1. August 2025) werden außerdem die Aufwandsentschädigungen für Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, Assistenten, Coaches und Paten um vier Prozentpunkte angehoben, wobei für die Berechnung der neuen Beträge auf die erste Stelle vor dem Komma abgerundet wird. So steigt die Aufwandsentschädigung für eine Spielleitung von der Landes- bis zur Kreisliga der Herren beispielsweise um zwei Euro, im Jugendbereich auf Bezirks- und Kreisebene um einen Euro. Zwar waren die Aufwandsentschädigungen für die bayerischen Unparteiischen erst zur Saison 2023/24 deutlich erhöht worden, die aktuelle Lage gebietet nun aber eine weitere Anpassung.

"Vor der doch recht deutlichen Erhöhung zum 1. Juli 2023 haben wir die Schiedsrichter-Aufwandsentschädigungen über zehn Jahre nicht angehoben – es handelte sich also um ein Nachziehen der davor lange nicht erfolgten Anpassung. Ganz bewusst haben wir dann im Jahr 2024 auf die Inflationierung der Spesensätze verzichtet. Die jetzt erfolgte und zum 1. Juli 2025 in Kraft tretende Anpassung steht nun im Gleichklang zur allgemeinen Gebührenerhöhung", erklärt BFV-Vizepräsident Robert Schraudner, der im Präsidium den Schiedsrichterbereich verantwortet.

Kommentar abgeben

Kommentare werden unter Deinem Nicknamen und erst nach Prüfung durch die Redaktion veröffentlicht.

Leser-Kommentare

Meist gelesene Artikel



Beschwerdefrist

Gegen diese Beschlüsse ist gemäß § 4 Abs. 1 RVO eine Beschwerde zum Verbands-Sportgericht möglich. Diese Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung (13.01.2025) dieses Beschlusses mit einer Begründung beim Verbandsanwalt (Bayerischer Fußball-Verband, Fritz Reisinger, Brienner Straße 50, 80333 München) schriftlich einzureichen und kann nur auf die Verletzung von Satzungs- und Ordnungsbestimmungen gestützt werden. Eine Einlegung der Beschwerde über das BFV-Postfach (Zimbra) (friedrich.reisinger@bfv.evpost.de) ersetzt die Schriftform. Die Beschwerde muss die verletzte Vorschrift bezeichnen und die behauptete Rechtsverletzung darlegen.

Zum Thema


Neue Kommentare

heute 10:04 Uhr | galli06
Mehrbelastung für Vereine: BFV hebt Gebühren um vier Prozent an!
05.01.2025 16:26 Uhr | HPS007
Raiffeisen-Cup in Gräfenberg: ASV Vach holt sich den Turniersieg
31.12.2024 21:57 Uhr | Till Eulenspiegel
29.12.2024 08:16 Uhr | Granate23
Frohes Fest und einen guten Rutsch: Die Maria - und nicht di Maria
29.12.2024 08:15 Uhr | Hennes VIII


Diesen Artikel...