BFV-Spielordnung wird angepasst: "Nach unten schieben" von Spielern wird eingedämmt - fussballn.de
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Artikel veröffentlicht am 21.06.2022 um 12:23 Uhr
BFV-Spielordnung wird angepasst: "Nach unten schieben" von Spielern wird eingedämmt
Der Verbands-Spielausschuss des Bayerischen Fußball-Verbands (BFV) hat sich entschieden, die bisherige Spielordnung zum Verbandstag am kommenden Wochenende außer Kraft zu setzen und durch eine in großen Teilen neu gefasste Spielordnung zu ersetzten. Darin enthalten ist auch eine wesentliche Änderung beim Einsatz von Spielern in verschiedenen Mannschaften.
Von Marco Galuska
fussballn.de / Schlirf
Wettbewerbsverzerrung in der Relegation deutlich

Gerade in den Relegationspartien mit Teilnahme von 2., 3. oder gar 4. Mannschaften wurde zuletzt deutlich, dass der Einsatz von Spielern aus (weitaus) höheren Klassen in unteren Ligen oder entsprechenden Relegationspartien zu einer teilweise argen Wettbewerbsverzerrung führt. 

"Wir haben eine tolle Saison und eine tolle Relegation gespielt. Dass die Niederlage heute verdient ist, steht außer Frage. Angesichts der Qualität, die unser Gegner heute - auch mit der Verstärkung aus der 1. Mannschaft - auf dem Platz hatte, ist das aus meiner Sicht aber auch kaum verwunderlich. Es ist für uns einfach bitter, dass so etwas in der Relegation möglich ist, weil uns so die Belohnung für eine wirklich gute Saison verwehrt wurde", sagte beispielsweise Gerhard Philipp, Trainer des B-Klassisten TSV Wachendorf, der nach zwei Siegen in der Relegation zur A-Klasse gegen die verstärkte Kreisliga-Reserve aus Wolframs-Eschenbach am Ende mit 0:5 ohne Chance geblieben war.

BFV-Spielordnung erhält ab 1.7. eine Neufassung

Wie der BFV in den Anträgen zum 26. Verbandstag (24.,25. Juni 2022 in Bad Gögging) erklärte, wurde die Spielordnung mit dem Ziel einer verständlicheren Darstellung komplett überarbeitet: "Dabei achtete der Verband-Spielausschuss darauf, dass der demographische Wandel, der Zeitgeist in der Gesellschaft, sowie die Covid-Pandemie mit all den Veränderungen, die wir in den letzten Jahren vornehmen mussten, ihre Berücksichtigung finden."

Insbesondere beim §34, der den "Einsatz in verschiedenen Mannschaften" regelt, gab es wesentliche Veränderungen:

Die Regelung auf Kreisebene, die bislang das Spielrecht für bis zu drei beliebige Spieler aus der höheren Mannschaft, ohne Einschränkung in der unteren Mannschaft ermöglicht hat, wird angepasst. Ab der neuen Saison kann nur noch ein Spieler aus der höheren Mannschaft, der in der 1. Halbzeit eingesetzt wurde, in der unteren Mannschaft spielen.

Diese Anpassung wurde aus Sicht des BFV erforderlich, da im vergangenen Jahr die Anzahl der möglichen Einwechslungen von drei auf fünf Spieler erhöht wurde und dadurch insgesamt bis zu acht Spieler von der höheren Mannschaft (fünf eingewechselt in der 2. Halbzeit + drei beliebige Spieler) eingesetzt werden konnten. Mit dieser Anpassung bleibt die frühere max. Anzahl von insgesamt 6 Spielern (drei eingewechselt in der 2. Halbzeit + drei beliebige Spieler), die nach einem Einsatz in der höheren Mannschaft in der unteren Mannschaft eingesetzt werden können, gleich. Die neue Regelung ermöglicht also ebenfalls max. sechs Spieler der höheren Mannschaft (fünf eingewechselt in der 2. Halbzeit + ein beliebiger Spieler) in der unteren Mannschaft einzusetzen.

Die Regelung zum Spieljahresende, bei der Entscheidungs- oder Relegationsspiele der unteren Mannschaft eines Vereins, nach dem letzten Meisterschaftsspielwochenende der höheren Mannschaft ausgetragen werden, wird ebenfalls angepasst. Die Definition des Meisterschaftsspielwochenendes wird von Freitag bis Montag um einen Tag verlängert.

Vereine mit drei oder mehr Mannschaften im aufstiegsberechtigten Spielbetrieb und Spielgemeinschaften können ab der neuen Saison fünf Spieler (statt bislang drei) aus der/den höheren Mannschaft(en) einsetzen, die dort in dem vorherigen Meisterschaftsspiel nur in der 2. Halbzeit mitgewirkt haben. Auch diese Anpassung war aufgrund der Erhöhung der bis zu fünf Einwechselspieler bei allen anderen Mannschaften notwendig.

Die Regelungen der neuen Spielordnung sollen zum 1.7.2022 in Kraft treten.

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