Kurz vor dem Ende wurde das Spiel des 9. Spieltags zwischen dem FC Oberndorf und SV Neuhof/Zenn beim Stand von 3:2 abgebrochen. Ein Spieler der Gäste wurde durch einen Oberndorfer Zuschauer "tätlich attackiert", wie auch das Kreissportgericht (KSG) in seinem Urteil festhält. Neuhof/Zenn wollte daraufhin nicht mehr weiterspielen, der Schiedsrichter sah jedoch keinen Anlass, um das Spiel abzubrechen.
Im Urteil des KSG heißt es dazu: "Aus Sicht des SR war dieser Angriff aber nicht von seiner Intensität in der Höhe anzusiedeln,
die einen Spielabbruch gerechtfertigt hätte. Aus Sicht des SR hätte der Spieler weiter spielen können.
Die Entscheidung über einen Spielabbruch obliegt alleine dem SR und nicht dem Verein. Das
Verhalten der Zuschauer von Oberndorf war als eigenes Verfahren zu führen und wurde vom SR
auch gemeldet. Gründe die eine Spielfortsetzung (diese Entscheidung obliegt wie bereits erwähnt
dem SR) unmöglich gemacht hätten, sind für das KSG nicht zu erkennen."
Neuhof/Zenn wurde für "das Verschulden eines Spielabbruchs mit einer Geldstrafe" belegt. Eine Geldstrafe für das Fehlverhalten ihres Zuschauers kassierte auch der FC Oberndorf. Das Spiel wurde jedoch mit 2:0 für die Oberndorfer gewertet, die in der Tabelle damit auf den 2. Tabellenplatz klettern.
Kellerduell am Donnerstag
Am morgigen Donnerstag spielen der SV Hagenbüchach und die SF Laubendorf ihr Nachholspiel vom 9. Spieltag und bereinigen damit zumindest kurzzeitig die Tabelle (die Partie zwischen Weinzierlein und Losaurach am kommenden 11. Spieltag wird erst am 04.11. gespielt). Die Verlegung des Kellerduells in Hagenbüchach hatte indes einen sehr traurigen Hintergrund durch den Tod eines SFL-Spielers Anfang Oktober, der viele Vereine bewegt hat.
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