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Artikel veröffentlicht am 21.11.2022 um 14:00 Uhr
Weil im Rahmenterminplan festgelegt: Spiele werden erstmal für 26. November angesetzt
Kreisspielleiter Manfred Neumeister weist die Vereine noch einmal darauf hin, dass das kommende Wochenende um den 26. November laut Rahmenterminkalender ein Nachhholspieltag im Kreis ist. Insofern hat er die an diesem Wochenende ausgefallenen Spiele noch einmal neu angesetzt. Eine Gesamtabsage wird es nicht geben.
Von Markus Schütz
"Ich möchte noch einmal daran erinnern", so der Kreisvorsitzende, "dass wir einen Rahmenplan und eine Spielordnung haben. Dieser Rahmenplan und Spielplan wurde von allen Vereine einstimmig bei der letzten Sommertagung beschlossen. Natürlich habe ich Verständnis, wenn Vereine bei der jetzigen Wetterlage ihren Platz sperren. Dazu hat der Verein auch die Möglichkeit, das Spiel bei uns abzusetzen.", erklärt er.

Rahmenterminkalender weist diesen Nachholspieltag aus

In seinem Verantwortungsbereich als Spielleiter liege es nun aber eben auch und dies sei "kein böser Wille, sondern eben meine Verpflichtung", die abgesagten Spielen gemäß des Rahmenplans neu anzusetzen. Einen Wunschtermin selbst bei Einigung von beiden Vereinen untereinander gibt es hier leider nicht. Sollte danach eine weitere Sperrung des neu angesetzten Spieles erfolgen, so gilt - grundsätzlich - entsprechend der § 59 SpO und die Vereine werden diesbezüglich von uns darauf hingewiesen.", skizziert er die Lage.

So sah es am vergangenen Wochenende auf den meisten Plätzen aus.
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§ 59 SpO (Spieldrehung) als "Kann-Vorschrift"

Dieser § 59 SpO sagt aus, dass bei einer erneuten Absage ein Spiel auf des Gegners Platz gedreht werden kann (!). Es ist also eine "Kann-Vorschrift", die einen Auslegungs-Spielraum bietet. "Wir müssen als Spielleiter immer das Ganze eines geordneten Spielplans beurteilen. Dafür legen wir gemeinsam die Regularien fest und danach werden wir auch weiterhin im Sinne der Fairness handeln." Das bedeutet, dass ein Verein, der in dieser Woche bei Schnee und Regen ein Spiel zum ersten Mal abgesagt hat, anders behandelt werden kann als einer, der schon einmal im August oder September absagte, als das Wetter in Ordnung war.

Keine generelle Spielabsage

Manfred Neumeister
anpfiff.info
Eine generelle Spielabsage gibt es schon seit vielen Jahren nicht mehr, "weil wir auch den Wunsch von Vereinen zulassen müssen, die aufgrund eines widerstandsfähigen Platzes oder eines Kunstrasens spielen können und möchten. Ich bitte deshalb die Vereine um Verständnis, wenn wir nach den von ihnen in der Sommertagung mitgetragenen Regeln und Terminen in der Gesamtheit entscheiden und nicht aus Willkür einen Verein bevorteilen oder benachteiligen wollen." Auch im Sinne der Gleichbehandlung aller Vereine, die bereits im Vorgriff am kommenden Wochenende Nachholspiele wegen Spielausfällen haben.

Der Spielplan/Rahmenplan besagt, "dass wir die ausgefallenen Spiele vom Wochenende zunächst am nächsten Wochenende wieder ansetzen - bzw. anzusetzen haben! Falls es dort ebenso nicht gehen sollte, so kann der Verein selbstverständlich seinen Platz weiterhin sperren. In diese Autonomie werden wir auch nicht eingreifen. Bitte habt aber ebenso Verständnis dafür, das wir analog dann über den § 59 SpO und die 'Spieldrehung auf des Gegners Platzes' zumindest reden müssen. Eine Einzelfall-Entscheidung wird allerdings immer in einem Abwägungsprozess in der Kommunikation zwischen den jeweiligen Vereinen und uns stattfinden.", kündigt er an.

Bewertung/Absagen ab kommenden Donnerstag

Das bedeutet für manchen Verein, dass er eben - zumindest noch nicht offiziell - in die Winterpause gehen kann und die Spannung bis zum kommenden Wochenene hochhalten muss. Ob dann gespielt werden kann, ob im Notfall gedreht wird, dass wird sich gegen Ende der Woche zeigen. "Aber", so Manfred Neumeister, "keine Panik! Ich sehe auch das Wetter, ich kenne auch die Probleme der Vereine und natürlich werde ich die derzeitig Lage in den Abwägungsprozeß mit einfließen lassen. Wer aufgrund seines Platzes spielen kann, der soll dies am Wochenende tun. Wo es nicht geht, den darf ich bitten, dass sein Verein mich ab frühestens Donnerstag anruft. Möglichst schon vorher mit seinem Gegner abklärt, ob gespielt werden kann. Wunschtermine für das neue Jahr gibt es jedoch nicht, "denn bei ausgefallenen Spielen gibt es keine Spielverlegungsanträge."

Er werde bei erneuter Absage aus den beiden ausgefallenen Spielen vom 19./20. und 26. November 2022 "keine Drehung auf des Gegners Platzes im Frühjahr folgen lassen." Dennoch gilt danach (!) der § 59 SpO. "Ich darf erneut um Verständnis dafür bitten, dass nur so eine korrekte Einhaltung des Spielbetriebs nach unserem Rahmenplan und nach der Spielordnung umgesetzt werden kann."

Zusammenfassend: Eine Neuansetzung fürs kommende Wochenende ist zunächst vorgeschrieben. Diese ist erfolgt. Wer spielen kann, dem wird dadurch die Möglichkeit erhalten. Wer erneut absagen muss, der wird dann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit einer Drehung bestraft. Darüber wird allerdings im Frühjahr dann nachzudenken sein, wenn eine erneute Absage erfolgen sollte!

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