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Artikel veröffentlicht am 03.07.2024 um 15:00 Uhr
Freispruch für Bayern Kickers: Bezirkssportgericht kassiert KSG-Urteil zu Abbruch
Vor einem Monat sorgte das Kreisliga-Spiel zwischen dem KSD Hajduk und dem FC Bayern Kickers für unrühmliche Schlagzeilen. Nach einem Niederschlag des Schiedsrichters wurde die Partie beim Stand von 2:2 abgebrochen. Das Kreissportgericht verurteilte zunächst beide Vereine gleichermaßen, das Bezirkssportgericht kassierte nun jenes Urteil und sprach BaKi vom Verschulden des Abbruchs frei.
Von Marco Galuska
Der Spielabbruch am 2. Juni 2024 am Sigena-Sportplatz schlug hohe Wellen und war zweifelsohne der negative Höhepunkt in der abgelaufenen Saison der Kreisliga Nürnberg. Nach einer mündlichen Verhandlung vor dem Kreissportgericht (KSG) verurteilte dieses beide Vereine zu je 400 Euro-Geldstrafe und wertete die Partie für beide mit 0:2 verloren.

Zumindest der FC Bayern Kickers kündigte unmittelbar danach Berufung an: "Wir als Verein können und wollen dieses Urteil so nicht einfach stehen lassen und werden aufgrund der unzutreffenden Urteilsbegründung in Berufung gehen. Aus unserer Sicht haben gerade die Zeugenaussagen ein ganz klares Bild ergeben, weshalb das getroffene Urteil für uns sehr schwammig und absolut frustrierend ist", hieß es im Zuge des KSG-Urteils vom 11. Juni.

Und mit dieser Sichtweise sollte der Verein Recht bekommen, wie das aktuelle Urteil des Bezirkssportgerichts (BSG) aussagt: "Das Urteil des KSG ist aufzuheben und das Verfahren gegen den FC Bayern Kickers das Verschulden des Spielabbruch betreffend einzustellen."

Wer hat den Schiri geschlagen? BSG: "Spricht vieles für Spieler des KSD Hajduk" 

In der Begründung schildert das BSG die Berufung des FC Bayern Kickers als "begründet" und versucht sich an der Rekonstruktion der Ereignisse (siehe Urteilsbegründung BSG). Aufgrund des Schlags ins Gesicht des Schiedsrichters sei der Spielabbbruch regelkonform gewesen und allein ursächlich dafür gewesen. "Somit war für ein schuldhaftes Verhalten (im Sinne einer Anlastung des Spielabbruches) die Person zu ermitteln, die den SR geschlagen hat. [...] Das BSG kommt zur Überzeugung, dass dem FC Bayern Kickers der Spielabbruch jedenfalls nicht angelastet werden kann."

Dass der Torwart des FC Bayern Kickers, der zunächst die Rote Karte gesehen hatte, später vom KSG aufgrund der Meldung des Schiris freigesprochen wurde, nicht als Täter infrage kommt, wurde im Rahmen der Ermittlungen und der durchgeführten mündlichen Verhandlung deutlich. Im Urteil des Bezirkssportgerichts heißt es dazu: "Aus Sicht des BSG spricht eher vieles dafür, dass der Nachweis erbracht wurde, dass es kein Spieler des FC Bayern Kickers war. Es spricht aus Sicht des KSG vieles dafür, dass der Spieler des KSD Hajduk mit der Nummer [der Redaktion bekannt] der Täter war. Drei neutrale Zeugen haben den Spieler als Täter identifiziert. Zudem klingt die Erklärung, direkt nach dem Vorfall das Trikot auszuziehen und vom Platz zu rennen, um die Kinder nach Hause zu bringen, äußerst unglaubwürdig."

Bayern Kickers: "Große Genugtuung und Unverständnis für KSG-Urteil" 

Achim Mletzko, 1. Vorstand des FC Bayern Kickers, schrieb die
"Stellungnahme zum Urteil des Bezirkssportgerichts vom 1. Juli 2024": 

„Mit großer Genugtuung hat der FC Bayern Kickers 1907 e.V. das Urteil des Bezirkssportgerichtes Mittelfranken zur Kenntnis genommen. Unsere Berufung war in allen Punkten erfolgreich; das Bezirkssportgericht Mittelfranken urteilt: Freispruch in allen Punkten!

Umso unverständlicher ist die mehr als kritikable Entscheidung des Kreissportgerichtes in erster Instanz. Mit dem nun vorliegenden Beschluss ist nicht nur unser Rechtsempfinden, sondern auch der formale der Rechtsfrieden wieder hergestellt.

Das Bezirkssportgericht kommt nach seiner ausführlichen Begründung letztendlich zu folgendem Urteil:

„Das BSG kommt zur Überzeugung, dass dem FC Bayern Kickers der Spielabbruch jedenfalls nicht angelastet werden kann. …Es bleibt festzuhalten, dass allein der Schlag ins Gesicht des SR fu¨r den Spielabbruch ursächlich war.“

In den weiteren Ausführungen des Bezirkssportgerichts wird der Name des Spielers des KSD Hajduk, der den Faustschlag zu verantworten hat, klar und deutlich festgehalten. Inwieweit dieser Spieler und der Verein KSD Hajduk nunmehr vom Bezirkssportgericht belangt werden, entzieht sich unserer Kenntnis.
Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen pausierten lediglich bis zur Vorlage des Urteils des Bezirkssportgerichtes. Die strafrechtliche Würdigung der Körperverletzung erfolgt nun noch.

Der gute Ruf unseres Vereins ist damit jedenfalls wieder in jeder Hinsicht hergestellt."

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Leser-Kommentare

Urteilsbegründung BSG

"Bei der Kreisliga-Partie KSD Hajduk – FC Bayern Kickers am 02.06.2024 kam es in der Nachspielzeit zu einer Rudelbildung mit Spielern beider Vereine. Der SR versuchte die Situation zu beruhigen bzw. zu unterbinden. Im Rahmen seines Eingreifens erhielt er einen Schlag ins Gesicht und trug Verletzungen davon (blutende Nase). Aus diesem Grund brach er regelkonform das Spiel unverzüglich ab. Der Abbruch erfolgte aufgrund des erfolgten Faustschlages, dies hat der SR in seiner Meldung vom 03.06.2024 eindeutig festgestellt. Auch wäre aus Sicht des BSG die Rudelbildung an sich, noch nicht für einen Spielabbruch ausreichend gewesen, da der Spielabbruch das letzte Mittel darstellt. Aber aufgrund der o.g. geschilderten Ereignisses konnte der SR gar keine Schritte mehr einleiten, die Ordnung auf den Platz wiederherzustellen.

Es bleibt festzuhalten, dass alleine der Schlag ins Gesicht des SR für den Spielabbruch ursächlich war. Alle Geschehnisse drumherum (Rudelbildung) und die Ausschreitungen im Nachgang waren nicht ursächlich für den Spielabbruch. Hier wären evtl. Verfahren wegen Verletzung der Platzdisziplin einzuleiten gewesen. Eine Rudelbildung an sich stellt auch keine atypische Situation auf dem Spielfeld dar. Die Rudelbildung selber bewegte sich zum Zeitpunkt des Schlages wohl im verbalen und niedrigschwellig körperlichen Bereich (Schubsen). Somit war für ein schuldhaftes Verhalten (im Sinne einer Anlastung des Spielabbruches) die Person zu ermitteln, die den SR geschlagen hat. Der Rechtsgrundsatz in dupio pro reo kann nicht ausgehebelt werden, wenn die Ermittlungen zu einem vielleicht unbefriedigenden Ergebnis führen, nämlich dass ein Täter nicht ermittelt werden kann. Das BSG kommt zur Überzeugung, dass dem FC Bayern Kickers der Spielabbruch jedenfalls nicht angelastet werden kann.

Der SR zeigte direkt im Nachgang zur Tätlichkeit an ihm, dem Torhüter des FC Bayern Kickers (Ausgangspunkt der Rudelbildung) die rote Karte, da er zuerst diesen als Täter vermutete. Diese Vermutung hat er bereits in seiner Meldung zum Spielabbruch revidiert. Aufgrund des Schocks und der Benommenheit ist dies dem SR nicht in Ansatz anzulasten. Bei der am 10.06.2024 durchgeführten mündlichen Verhandlung gab er in seiner Zeugenvernehmung an, dass der Torwart zum Zeitpunkt des Faustschlages noch 1,5 Meter von ihm entfernt war und somit als Täter wohl ausscheidet. Dass der Torwart während des Schlages mehrere Meter vom SR entfernt war, wurde auch von den neutralen Zeugen [Namen der Redaktion bekannt] so bestätigt. Die Aussagen der Vertreter des KSD Hajduk (der keine neutralen Zeugen beigebracht hat), in Hinblick auf die Tatbeteiligung des TW, sind aus Sicht des BSG eher in die Kategorie Schutzbehauptung einzuordnen. Auch kam das KSG nicht zur Überzeugung, dass der TW die Tat begangen hat.
Somit ist der Spielabbruch selbst, dem FC Bayern Kickers nicht anzulasten. Es konnte im Rahmen der Ermittlungen und durchgeführten mündlichen Verhandlung nicht der Nachweis erbracht werden (bzw. das KSG ist nicht zur Überzeugung gekommen), dass ein Spieler (TW) des FC Bayern Kickers den SR ins Gesicht geschlagen hat. Aus Sicht des BSG spricht eher vieles dafür, dass der Nachweis erbracht wurde, dass es kein Spieler des FC Bayern Kickers war. Es spricht aus Sicht des KSG vieles dafür, dass der Spieler des KSD Hajduk [Name der Redaktion bekannt] der Täter war. Drei neutrale Zeugen haben den Spieler als Täter identifiziert. Zudem klingt die Erklärung, direkt nach dem Vorfall das Trikot auszuziehen und vom Platz zu rennen, um die Kinder nach Hause zu bringen äußert unglaubwürdig.

Das BSG trifft folgende Entscheidung, das Urteil des KSG ist aufzuheben und das Verfahren gegen den FC Bayern Kickers das Verschulden des Spielabbruch betreffend einzustellen.


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