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Artikel veröffentlicht am 14.07.2024 um 06:00 Uhr
Rote Karte nicht vorgesehen: Umgang mit dem Wolfsgruß im bayerischen Fußball
Leider gibt es aktuell Nachahmer des „Wolfsgrußes“ von Merih Demiral, der diesen während der Europameisterschaft gezeigt hat, auch im Amateurfußball. Der Bayerische Fußball-Verband weist ausdrücklich darauf hin, dass ein solch provozierendes Verhalten nicht toleriert wird.
Von Uwe Kellner
fussballn.de / Schlirf

Der Bayerische Fußballverband reagiert auf die Vorfälle während der Europameisterschaft und beschreibt in einer Meldung an Schiedsrichter und Vereine: "Der „Wolfsgruß“ ist ein Erkennungssymbol der rechtsextremistischen Bewegung „Ülkücü“, die in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Spielerinnen oder Spieler, die den Fußball für politische Provokationen missbrauchen, machen sich gemäß Paragraf 47a der Rechts- und Verfahrensordnung schuldig und müssen mit Strafen rechnen. Der BFV setzt neben sportgerichtlichen Maßnahmen auch auf Prävention und meditative Aufarbeitung. Fußball steht für Fair Play, Respekt, Gewaltfreiheit, Toleranz und Anerkennung. Diskriminierung, Provokation und Beleidigung haben keinen Platz."

Anweisung an Schiedsrichter

In einer Mail an die bayerischen Schiedsrichter gibt Verbandsschiedsrichterobmann Sven Laumer kurze Instruktionen zum Vorgehen. Diese lauten: Sensibilisiert eventuell beide Kapitäne vor dem Spiel kurz wegen des Themas bei der Platzwahl. Nimmt ein Schiri solche Vorfälle während des Spiels wahr, meldet er diese ähnlich wie andere politische Äußerungen. Eine Rote Karte ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgesehen.

Eine direkte Ahndung per Roter Karte ist nach dem Zeigen des Wolfsgrußes bisher nicht vorgesehen. Auf die entsprechende Meldung des Schiedsrichters nach einem solchen Vorfall entscheidet das Sportgericht über das Strafmaß. 
Dirk Meier


Pressemitteilung des BFV

„Wir dulden nicht, dass jemand unseren Sport für jedwede Art von Diskriminierung, Provokation und Beleidigung missbraucht. Fußball steht für Fair Play, Respekt, Gewaltfreiheit, Toleranz und Anerkennung. Deshalb werden wir von unserer Linie der Null-Toleranz-Politik auch nicht abweichen. Spätestens mit der jetzt entstandenen Diskussion sollte allen die Tragweite klar sein“, erklärt der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier: „Deshalb ist auch Zivilcourage gefragt – jede und jeder müssen sich bei derartigen Vorfällen klar positionieren und notfalls auch selbst entsprechende Anzeigen bei den zuständigen Sportgerichten erstatten.“

Baier weist ausdrücklich darauf hin, dass die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter zwar sensibilisiert sind, „sie benötigen aber auch Unterstützung. Es bedarf der Mithilfe aller, die am Spiel beteiligt sind, und wir sollten nicht den Fehler machen, unseren Referees noch mehr aufzubürden. Wir müssen gemeinsam Farbe bekennen“.

Der „Wolfsgruß“ gilt als Erkennungssymbol der rechtsextremistischen Bewegung „Ülkücü“, die in Deutschland vom Verfassungsschutz beobachtet wird.
Parallel zu einer sportgerichtlichen Ahndung setzt der BFV auch jetzt auf seinen konsequenten Weg der Prävention und einer mediativen Aufarbeitung der Vorfälle. Dabei geht es darum, aufzuklären und Hintergründe mit allen Betroffenen zu diskutieren. Der BFV setzt dabei auch auf seine insgesamt 22 Konfliktmanagerinnen und -manager, die entsprechend geschult sind und als Mediatoren agieren.


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