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Artikel veröffentlicht am 19.09.2024 um 18:00 Uhr
Spielabbruch, Urteil, Reaktionen: Der BFV bezieht Stellung!
Fast einen Monat liegt der Spielabbruch der Kreisliga-Partie zwischen dem STV Deutenbach und KSD Hajduk Nürnberg zurück, in der vergangenen Woche folgte das Urteil des Kreissportgerichts, das auf eine Neuansetzung entschied. Die Entscheidung löste heftige Reaktionen in den sozialen Medien und speziell bei der Zirndorfer Schiedsrichtergruppe aus. Wir haben beim Bayerischen Fußball-Verband (BFV) nachgehakt.
Von Marco Galuska
Für mächtig Aufregung sorgte nicht nur der Spielabbruch beim Kärwaspiel des STV Deutenbach am 24. August an sich, sondern gerade das Urteil des Kreissportgerichts unter Einbeziehung des BFV-Verbandsanwalts löste im Nachgang in den sozialen Medien heftige Reaktionen aus. Einigkeit herrscht bei allen Beteiligten zumindest noch darüber, dass im Zuge der Neuansetzung der sicher geglaubte Sieg der Deutenbacher, die zum Zeitpunkt des Abbruchs in der 87. Minute mit 4:1 geführt hatten (und zudem noch in Überzahl spielten) mit der Entscheidung, die Partie neu anzusetzen, ein sportlich unbefriedigendes Ergebnis lieferte. Darüber hinaus entbrannten jedoch heftige Diskussionen. Und noch mehr: Die Schiedsrichtergruppe Zirndorf gab am Samstag noch über seine sozialen Medien eine Stellungnahme zum Spielabbruch ab und wollte im weiteren Saisonverlauf keine Schiris mehr zu Spielen des KSD Hajduk entsenden. Jene Stellungnahme wurde mittlerweile durch die Gruppe wieder gelöscht. Aber wie geht der Bayerische Fußball-Verband mit den Vorkommnissen rund um das Kärwaspiel in Deutenbach um?

Wir haben bei Fabian Frühwirth, Pressesprecher des BFV, nachgefragt. Dieser äußerte sich stellvertretend gegenüber fussballn.de

...zur Abbruchentscheidung des Schiedsrichters:

Was den Spielabbruch durch den Schiedsrichter angeht, so erfolgte dieser als Schutzmaßnahme. Letztlich müssen die Unparteiischen in ihrer persönlichen situativen Wahrnehmung für sich entscheiden, ob ein Weiterspielen Sinn macht oder ein Abbruch vonnöten ist. Dabei spielt der Sicherheitsgedanke eine tragende Rolle. Diese Möglichkeit sieht unser Schutzkonzept für Unparteiische so auch ausdrücklich vor. Das eingeteilte Gespann hat sich hierfür entschieden, was nicht zu beanstanden ist.

...zur Entscheidung des Sportgerichts:

Im Nachgang erfolgt generell eine sportgerichtliche Einordnung, wie mit dem Spielabbruch und einer möglichen Wertung umzugehen ist – und zwar nach Auswertung aller eingeholten Stellungnahmen. Dabei müssen die jeweiligen Urteilsbegründungen der autark im BFV organisierten Sportgerichte insbesondere auch zivilrechtlichen Kriterien standhalten. Entsprechend diesem Vorgehen kam das zuständige Gericht – auch unter Hinzuziehung des Verbandsanwaltes – zu dem Schluss, das Spiel neu anzusetzen und nicht zu werten.

...zur Strafverfolgung des Zuschauers:

Parallel zum Urteil über die Spielwertung läuft aktuell noch ein zweites Sportgerichtsverfahren gegen einen Zuschauer hinsichtlich eines Fehlverhaltens. Unsere Sportgerichte verfolgen im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Linie des täterorientierten Vorgehens.

...zu den Maßnahmen der Schiedsrichtergruppe Zirndorf:

Wir möchten an dieser Stelle klar zum Ausdruck bringen, dass wir die Art und Weise der mittlerweile in den sozialen Netzwerken wieder gelöschten Kommunikation der betreffenden Schiedsrichtergruppe so nicht akzeptieren und diese konträr zu unseren Werten des gemeinsam verabschiedeten BFV-Leitbildes steht. Ebenso wenig entscheidet die Gruppe selbstständig, ob und welche Spiele sie fortan noch mit Unparteiischen besetzt.

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