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Artikel veröffentlicht am 07.11.2024 um 18:00 Uhr
Ben Schneider informiert: AH-Einteilung im Kreis und die Bezirksligisten
Ben Schneider hat die Einteilung der AH-Ligen im Kreis und auch die Bezirksligsten bekannt gegeben. Dazu verkündet der Seniorenspielleiter auch die jeweilige Auf- und Abstiegsregelung der Ligen.
Von Sebastian Baumann
Ben Schneider
Vertreter des Kreises Erlangen/Pegnitzgrund in der Bezirksliga 2025

Der SC Adelsdorf, Kreisligameister 2024, verzichtet auf den Aufstieg in die Bezirksliga 2025. Genauso auch die SpVgg Erlangen als Kreispokalsieger. Der Kreis Erlangen/Pegnitzgrund wird im Jahr 2025 trotzdem von zwei Mannschaften im Bezirk vertreten sein.

Trotz der Niederlage im Kreisligafinale hat die SG Ottensoos/Schönberg das Recht zum Aufstieg in den Bezirk wahrgenommen. Aufgrund des Verzichts vom Kreisligameister und des Kreispokalsiegers konnte eine andere Mannschaft nachrücken. Dies wird der 1. FC Eschenau sein und 2025 zusammen mit der SG Ottensoos/Schönberg die Fahnen des Kreises im Bezirk Mittelfranken hochhalten.

Anpassung und Einteilung der Ü32 Kreisliga 2025

Die Gruppen der Kreisliga werden prinzipiell nach regionalen Aspekten eingeteilt, um Fahrtwege kurz zu halten. In den bisherigen zwei Saisons wurde die Kreisliga in Gruppen zu je vier Mannschaften eingeteilt. Gespielt wurde in Hin- und Rückspielen. Jede Mannschaft hatte somit sechs Gruppenspiele. Acht Mannschaften (alle Gruppensieger sowie die besten Gruppenzweiten) qualifizierten sich für das Viertelfinale der Meisterschafts-Relegation im Herbst.

Grundsätzlich hatte sich das System mit 4er Gruppen bewährt, jedoch taten sich in diesem System im Jahr 2024 manche Schwierigkeiten auf, welche die tabellarischen Konstellationen aufgrund der kleinen Gruppen mal mehr und mal weniger beeinflussten. Gemeint sind hierbei Spielausfälle mit daraus resultierenden 0:2-Spielwertungen, wenn die Spiele nicht nachgeholt wurden bzw. aufgrund zu engem Terminplan nicht nachgeholt werden konnten.

Um diese tabellarischen Auswirkungen für 2025 zu minimieren haben sich die Kreisligisten dazu ausgesprochen von der bisherigen 4er-Gruppeneinteilung abzuweichen und die Kreisliga in zwei Gruppen zu jeweils acht Mannschaften einzuteilen. Anstelle von Hin- und Rückspielen kommt es 2025 dann zu einer „einfachen“ Runde, das heißt die Mannschaften treffen im Laufe der Gruppenphase nur einmal aufeinander. Es gibt dann somit sieben Gruppenspieltage, also einen mehr als bisher.

Die zwei Kreisligagruppen wurden wie folgt eingeteilt:

Kreisliga 1:
TSV Vestenbergsgreuth, SC Adelsdorf (M), FSV Großenseebach (N), 1. FC Herzogenaurach, ASV Möhrendorf, Atletico Erlangen (N), SG Hausen/Heroldsbach/Wimmelbach, 1. FC Burk

Kreisliga 2:
SpVgg Erlangen (P), SG Effeltrich/Marloffstein, 1. FC Eschenau, SG Stöckach (N), SG Gräfenberg/Ermreuth/Weißenohe, TSV Neunhof, SpVgg Hüttenbach-Simmelsdorf/Achteltal (N), SG Ottensoos/Schönberg

Vorteil der Entzerrung im Herbst

Die Mannschaften hatten bisher nach den Sommerferien quasi keinen Spielraum für personal- oder witterungsbedingte Spielverlegungen, da das Viertelfinale der Meisterschafts-Relegation bereits eine Woche nach dem letzten Gruppenspieltag angesetzt war.  

Die Einteilung in 8er Gruppen wird zur Folge haben, dass die Meisterschafts-Relegation im Herbst verschlankt und deutlich entzerrt wird. Für die Meisterschafts-Relegation qualifizieren werden sich nur die Gruppenersten und Gruppenzweiten, welche in einem Halbfinale um den Finaleinzug spielen. Die Gruppenersten werden im Halbfinale gegen den Gruppenzweiten der jeweils anderen Gruppe antreten.

Die Relegation wird somit nur zwei Spieltage (Halbfinale und Finale) umfassen und da sie erst im Oktober beginnt, werden die Mannschaften den gesamten September noch für das letzte Gruppenspiel nutzen können bzw. sind zeitlich wesentlich flexibler für Spielverlegungen nach den Sommerferien.

Die Aufstiegsregelung in die Bezirksliga

Grundsätzlich hat im Jahr 2025 der Kreisligameister das alleinige Vorrecht im folgenden Jahr in die Bezirksliga aufzusteigen. Sollte im Kreis Erlangen/Pegnitzgrund der Kreisliga-Meister 2025 jedoch auf den Aufstieg in die Bezirksliga 2026 verzichten, kann ein anderer Verein den Aufstieg wahrnehmen. Hierzu gilt die folgende Aufstiegsrecht-Regelung in absteigender Reihenfolge:

1. Der Gewinner des Ü32-Kreispokals
2. Der unterlegene Finalist des Ü32-Kreisliga-Finales
3. Der unterlegene Finalist des Ü32-Kreispokal-Finales
4. Einer der beiden unterlegenen Ü32-Kreisliga-Halbfinalisten 
5. Einer der beiden unterlegenen Ü32-Kreispokal-Halbfinalisten

Bei den Punkten 1, 3 und 5 ist jedoch Voraussetzung, dass der Verein im Jahr 2025 bereits Ü32-Kreisligist war.
Sollten bei Punkt 4 oder Punkt 5 beide Vereine das Aufstiegsrecht wahrnehmen wollen, muss dies noch im aktuellen Jahr durch ein Entscheidungsspiel entschieden werden.

Die Abstiegsregelung in die Kreisklasse

Auch im Jahr 2025 wird es einen Unterbau in Form von mehreren Kreisklassen geben. Wie viele Absteiger es aus der Kreisliga Ende 2025 geben wird, wird von zwei Dingen abhängig sein:

1. Wie viele Kreisklassen es 2025 geben wird.
Die Gruppenersten jeder Kreisklasse steigen in die Kreisliga auf. Die Kreisklassen werden in Gruppen zu je maximal vier Mannschaften eingeteilt. Bedeutet: gibt es 2025 mehr als 16 Teilnehmer in der Kreisklasse, wird es u.U. eine fünfte Kreisklassengruppe geben und somit auch einen fünften Aufsteiger in die Kreisliga. Da die Meldefrist für die Kreisklasse erst am 31. Januar 2025 endet wird erst danach feststehen, wie viele Kreisklassisten Ende 2025 in die Kreisliga aufsteigen werden.

2. Ob und wie viele der beiden Bezirksligisten aus dem Kreis Erlangen/Pegnitzgrund nach Ablauf der Saison 2025 Bezirksligist bleiben werden (und folglich 2026 nicht mehr in der Kreisliga antreten).
Steigt keine der beiden Mannschaften in die Kreisliga ab, werden zwei Plätze in der Kreisliga für 2026 „frei“. Es müssen dann somit zwei Kreisligisten weniger absteigen. Steigt eine der beiden Mannschaften aus der Bezirksliga ab, wird ein zusätzlicher Platz in der Kreisliga „frei“. Die Abstiegsentscheidung in der Bezirksliga wird im Juni 2025 getroffen sein.

Folglich wird spätestens im Juni final feststehen, wie viele Mannschaften aus der Kreisliga Ende 2025 absteigen werden. Sollte die Anzahl an Absteigern aus der Kreisliga eine ungerade Zahl sein, wird es zwischen den betroffenen Kreisliga-Mannschaften nach Ablauf der Gruppenphase eine Abstiegs-Relegation geben.

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