Gegen diese Beschlüsse ist gemäß § 4 Abs. 1 RVO eine Beschwerde zum Verbands-Sportgericht möglich. Diese Beschwerde ist innerhalb einer Woche nach Veröffentlichung (13.01.2025) dieses Beschlusses mit einer Begründung beim Verbandsanwalt (Bayerischer Fußball-Verband, Fritz Reisinger, Brienner Straße 50, 80333 München) schriftlich einzureichen und kann nur auf die Verletzung von Satzungs- und Ordnungsbestimmungen gestützt werden. Eine Einlegung der Beschwerde über das BFV-Postfach (Zimbra) (friedrich.reisinger@bfv.evpost.de) ersetzt die Schriftform. Die Beschwerde muss die verletzte Vorschrift bezeichnen und die behauptete Rechtsverletzung darlegen.