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Artikel veröffentlicht am 08.02.2025 um 09:00 Uhr
Urteil nach Abbruch: Punkte bleiben bei der SGV 1883 II
Am letzten regulären Spieltag des Kalenderjahres 2024 erlebte die A-Klasse 7 ein unrühmliches Ende: Die Partie zwischen den 2. Mannschaften der SGV Nürnberg-Fürth 1883 und des Türk FK Gostenhof wurde beim Stand von 6:4 nach nur 55 Minuten abgebrochen. Das Kreissportgericht hat nun sein Urteil gesprochen, wonach jener Spielstand auch so in die Wertung eingeht.
Von Marco Galuska
anpfiff.info
In der offiziellen Tabelle des BFV ist die Spielwertung bereits berücksichtigt: Mit 6:4 hat die SGV 1883 II demnach das Heimspiel gegen den Türk FK Gostenhof II gewonnen. Dabei waren am 24. November 2024 nur 55 Minuten gespielt, ehe nach dem Anschlusstreffer der Gäste die Partie keine Fortsetzung mehr fand. Stattdessen beschäftigten die Vorkommnisse das Kreissportgericht Nürnberg/Frankenhöhe, das Mitte Januar im Urteil das Verschulden des Spielabbruchs den Gostenhofer anlastet und neben den Verfahrenskosten mit der Mindeststrafe von 100 Euro belegte.

Maßgeblich war für das Urteil die Meldung des Unparteiischen. Demnach war nach dem Treffer der Gäste zum 6:4 ein Zuschauer unbemerkt auf das Spielfeld gestürmt und hatte einen Gostenhof-Spieler attackiert und zu Boden gestoßen. In der Folge ereignete sich eine Rudelbildung beider Mannschaften. Letztlich wurde der Zuschauer vom Spielfeld und Sportgelände verwiesen.

In der Folge entwickelte sich eine Diskussion über die Sicherheit der Spieler auf dem Spielfeld. Diese sah der Schiedsrichter als nicht gefährdet an, da es sich um "einen Einzeltäter handelte, der vom Sportgelände entfernt wurde" und "das Geschehen durch die Betreuer und weitere Personen der SGV Nürnberg 2 schnell bereinigt wurde." Die Gäste sahen dies jedoch anders, gingen in Richtung Kabine und wollten aus Sorge um ihren Spieler die Partie nicht mehr fortsetzen, sodass es zum Abbruch kam.

Dazu heißt es im Urteil weiter: "Für das Kreissportgericht Nürnberg/Frankenhöhe steht die Sicherheit der Spieler auch im Vordergrund. In diesem Fall beurteilt das KSG diese aber als gegeben, da von einem Einzeltäter auszugehen ist, dieser vom Sportgelände verwiesen wurde, und eine Wiederholung einer derartigen Tat als unwahrscheinlich einzustufen war. Zudem konnte das Geschehen in der besagten Situation schnell bereinigt werden." Somit wurde dem Türk FK Gostenhof Nürnberg II der Spielabbruch angelastet.

Ungeschoren kam aber auch die SGV 1883 nicht davon. Gegen den Verein wurde ein Verfahren wegen Verletzung der Platzdisziplin eröffnet, weil weder der Leiter des Ordnungsdienstes noch weitere Personen als Ordnungsdienst erkennbar waren.

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Tabelle A-Klasse 7

Pl.
Team
Sp
Tore
Pkt
2
15
56:17
32
3
14
30:19
31
5
15
45:32
28
7
13
35:22
23
9
15
39:32
17
10
13
29:37
16
11
15
21:38
13
13
15
26:59
7
Bei punktgleichen Teams: Sondertabelle der Punktgleichen

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