Aufgrund der Möglichkeit, dass die am Verfahren beteiligten Vereine
das ständige Schiedsgericht am OLG Nürnberg anrufen können, kann sich
der BFV zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu Inhalten der Urteilsbegründung
aus dem Berufungsverfahren äußern. Die Kommunikationshoheit obliegt
aktuell den betreffenden Vereinen.
Schweinfurt, Burghausen und Türkgücü München sowie zuletzt auch
Bamberg hatten den Verstoß des TSV Schwaben Augsburg gegen § 25 (2) der
Regionalliga-Ordnung zunächst beim zuständigen Sportgericht Bayern
angezeigt. In dem Statut heißt es, dass auf dem elektronischen
Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt
sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein
A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten und am 30.
Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben.
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