Das
Sportgericht beschreibt in seinem Urteil vom 5. Oktober die Situation folgendermaßen:
„In der 62.
Minute kam es vor der Trainerbank des ESV Flügelrad zu einem Foulspiel an einem
Spieler des ESV Flügelrad. Das Spiel wurde mit Vorteil fortgesetzt. Im Nachgang
des Foulspiels kam es zu einer ersten kleinen Rudelbildung vor der Trainerbank.
Dabei wurde wohl der am Boden liegende Spieler von Flügelrad nochmals durch
seinen Gegenspieler körperlich attackiert. Dadurch schaukelte sich die Stimmung
hoch und das „Rudel“ wurde größer."
In der Folge erhielten die beiden Spielführer der Teams wegen Beleidigungen jeweils die Rote Karte. Das Hauptgeschehen spielte sich jedoch in einem "größeren Rudel" ab, das aus etwa 15 Personen bestand, wie auch beide Seiten bestätigten.
Dabei kam es zu einer "körperlichen Auseinandersetzung" zwischen dem Spielertrainer des SV Maiach und einer Betreuerin des ESV Flügelrad. "Diese Situation und die bereits laufende Rudelbildung veranlasste den
Torhüter des ESV Flügelrad aus seinem Tor zu rennen und auf nicht
zu akzeptierende Art und Weise einzugreifen."
Laut eigener Aussage wollte der Torwart nur
schlichten, was ihm aber mit einem Faustschlag gegen eines Gegenspielers und Würgegriff gegen den Spielertrainer der Maiach, der Verletzungen per Attest nachweisen konnte, nicht wirklich gelang.
Die Rudelbildung dauerte nach übereinstimmenden
Zeugenaussagen drei bis fünf Minuten. Danach beruhigte sich die Situation wohl wieder.
Wiederholungsspiel steht an
Den Spielabbruchs, als "äußerstes Mittel", sieht das Kreissportgericht in diesem Fall als nicht gegeben an. Im Urteil wird festgestellt, dass einerseits "der SR selbst nie Gegenstand von verbalen und körperlichen Attacken" gewesen sei. Andererseits wurden vom Unparteiischen nach Meinung des Sportgerichts auch "nicht alle möglichen Mittel ausgeschöpft", um eine Fortsetzung des Spiels zu ermöglichen. So hatte "der SR das Spielfeld verlassen, ohne zu versuchen mit Offiziellen beider Vereine in Kontakt zu treten (nicht alle Personen waren an der Rudelbildung beteiligt). Dies geschah erst in der Kabine. Er hat keinen Versuch unternommen, das Spiel nach der etwa fünfminütigen Unterbrechung fortzusetzen."
Vielmehr hätte der Unparteiische den "Spielabbruch bei weiteren Ausschreitungen" androhen können, zudem ist das Sportgericht überzeugt, "dass die Rudelbildung, so bedauerlich die Vorfälle auch waren, nicht die Intensität hatte, um einen Spielabbruch zu rechtfertigen."
Somit urteilte das Kreissportgericht im Ergebnis: "Das Spiel SV Maiach – ESV Flügelrad wurde nach Überzeugung des KSG zu Unrecht abgebrochen und ist vom Spielleiter neu anzusetzen." Die Partie wurde unterdessen für den 26.11. neu angesetzt, was zu einer speziellen Begebenheit führt: Bereits am 19.11. treffen beide Mannschaften im regulären Rückspiel aufeinander. Nun stehen Ende November also zwei (hoffentlich faire) Derbys am Finkenbrunn an.
Zwei weitere Urteile
gesprochen
Das Kreissportgericht fällte in diesem Verfahren noch zwei weitere Urteile: Der SV
Maiach wurde wegen des "nicht ausreichenden Ordnungsdienstes" („Festzuhalten ist aber, dass es der SV Maiach wie er selbst zu gibt, vergessen hat Ordnerbinden auszuteilen. Dies ist bei einem Derby, bei dem auch noch eine hitzige Atmosphäre herrschte, ein sehr bedauerlicher Fehler.“) zu einer Geldstrafe in Höhe von 100,00 € verurteilt und muss die Kosten des Verfahrens in Höhe von 20,54 € tragen.
Der Torwart des ESV Flügelrad wurde bis
einschließlich dem 28. Februar 2018 gesperrt.
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