Die Ausgangslage
Das Verbands-Sportgericht (VSG) des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) unter dem Vorsitz von Oskar Riedmeyer hat ein Verfahren gegen Regionalligist FC Pipinsried eingeleitet, das gravierende Auswirkungen auf die Reihung der Klubs in der
Abschlusstabelle der jetzt zu Ende gegangenen Saison 2017/2018 und
somit auf die an diesem Freitag beginnende Relegation haben könnte.
„Vor
dem Hintergrund dieser Tragweite haben wir am heutigen Dienstag ebenso
vorsorglich wie pflichtgemäß alle 19 Regionalligisten
über die Eröffnung des Verfahrens informiert und unsere weitere
Vorgehensweise dargelegt“, sagt Reinhold Baier, der als
BFV-Vizepräsident auch für die Sportgerichtsbarkeit beim BFV zuständig
ist.
Der SV Seligenporten und der Verbandsanwalt haben
beim BFV Anzeige gegen den FC Pipinsried erstattet und diese damit
begründet, dass der Klub aus dem Landkreis Dachau gleich reihenweise
Spieler eingesetzt habe, die kein Mitglied beim FC
Pipinsried seien und daher auch in der Regionalliga Bayern nicht
spielberechtigt gewesen sein sollen.
„Das Verbands-Sportgericht hat wegen der Eilbedürftigkeit das Verfahren
als oberste Instanz an sich gezogen“, erklärt Reinhold Baier: „Der
Umstand, dass der SV Seligenporten die Anzeige erst nach Ende der Saison
erstattet hat, kommt in dem ohnehin komplexen
Verfahren noch erschwerend hinzu, zumal am Freitag die ersten
Relegationsspiele angesetzt sind.“
Ziel des BFV ist es, schnellstmöglich Zeugen zu hören und Beweise
aufzunehmen, um zu einem Urteil zu kommen. „Dabei ist nochmals deutlich
hervorzuheben, dass das VSG innerhalb der BFV-Strukturen völlig autark
entscheidet und alleiniger Herr des Verfahrens ist.
Seitens des VSG wurde der FC Pipinsried zu einer Stellungnahme
aufgefordert. Auch der SV Seligenporten ist in der Pflicht, sämtliche
Beweise offen zu legen und etwaige Zeugen kurzfristig zu benennen“, sagt
Baier: „Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt und mögliche
Auswirkungen eines Urteils können wir nicht nennen, da es sich um ein
laufendes Verfahren handelt.“
Das VSG hat bereits für Mittwoch, 23. Mai 2018, eine mündliche
Verhandlung angesetzt und wird auch zeitnah ein Urteil fällen. Der BFV
wird umgehend nach dem Urteilsspruch alle Regionalligisten sowie die
Öffentlichkeit über das weitere Vorgehen informieren.
Das Urteil
Nach
Anhörung von Zeugen und Auswertung der vorgelegten Beweise sah das VSG
unter Vorsitz von Oskar Riedmeyer in der fast siebenstündigen mündlichen
Verhandlung am Mittwochabend keine Anhaltspunkte
für den Einsatz von nicht spielberechtigten Spielern.
Der SV Seligenporten und
der Verbandsanwalt hatten beim BFV Anzeige gegen den FC Pipinsried
erstattet und diese damit begründet, dass der Klub aus dem Landkreis
Dachau gleich mehrfach Spieler eingesetzt habe,
die kein Mitglied beim FC Pipinsried seien und daher auch in der
Regionalliga Bayern nicht spielberechtigt gewesen sein sollen. Dieser
Verdacht bestätigte sich nicht, weil das VSG davon ausgeht, dass bereits
der wirksame Aufnahmeantrag den Passantrag zulässt,
wenn die vom Verein nach der Satzung zu erfüllenden Aufnahmeschritte
später erfolgen. Dies konnte hinsichtlich der in den Spielen
eingesetzten Spielern festgestellt werden.
Hinsichtlich des Spiels
FC Pipinsried gegen VfR Garching vom 12. Mai 2018 konnte der
Aufnahmeantrag des dort eingesetzten Spielers noch nicht geklärt werden,
die Abschlusstabelle bleibt aus diesem Grund zunächst
noch vorläufig. Der Ausgang dieses Spiels hat jedoch auf die Relegation
keinen Einfluss.
Die Relegation zur
Regionalliga Bayern startet damit wie geplant am kommenden Freitag. Der
FC Memmingen bekommt es dabei in der ersten Runde mit dem TSV Rain/Lech
zu tun, die SpVgg Oberfranken Bayreuth trifft
auf den TSV Aubstadt. Beide Regionalligisten treten zunächst auswärts
an. Die erste Relegationsrunde findet am 25. Mai (18.30 Uhr, Hinspiele)
und 28. Mai (Rückspiele) statt. Sollte der TSV 1860 München den Sprung
in die 3. Liga schaffen, wären die beiden Sieger
der ersten Runde für die Regionalliga Bayern qualifiziert, die
Verlierer spielen in der Saison 2018/19 in der Bayernliga. Für den Fall,
dass sich die Münchner Löwen nicht in den Aufstiegsspielen zur 3. Liga
gegen den 1. FC Saarbrücken durchsetzen, würden die
Sieger der ersten Runde in Hin- und Rückspiel (31. Mai/3. Juni) in der
zweiten Runde um den letzten freien Platz in der Regionalliga Bayern
spielen.
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