Wie BFV-Spielleiter Ingo Führbeißer fussballn.de bestätigte, liegt das Urteil des Kreissportgerichts zu dem am vergangenen Mittwoch abgebrochenen Spiel zwischen Megas Alexandros und Tuspo Nürnberg vor.
Das Kreissportgericht wertet die Partie mit 5:2 und drei Punkten für Tuspo Nürnberg.
Damit ist der Tuspo Nürnberg Meister der A-Klasse 7 und steigt in die Kreisklasse auf. Tuspo-Abteilungsleiter Armin Völker reagierte am Abend erleichtert und zeigte sich hocherfreut über die Meisterschaft. "Ich freue mich sehr, dass diese Hängepartie nun ein Ende hat!" Die große Meisterfeier des Tuspo Nürnberg muss aufgrund einiger Rock-im-Park-Teilnehmer auf den letzten Spieltag der Saison am 9. Juni verschoben werden.
fussballn.de gratuliert recht herzlich und wünscht viel Erfolg in der Kreisklasse!
Das Urteil des Kreissportgerichts im Wortlaut:
I. Spieler/in (Name der Readaktion bekannt), Griechischer SV Megas Alexandros Nürnberg e.V., wird gemäß § 68 Abs. 1 und 2 RVO wegen unsportlichen Verhaltens und einer Tätlichkeit gegenüber dem amt. Schiedsrichter sowie gemäß § 72 RVO wegen Verschulden des Spielabbruchs in Tateinheit mit einschließlich 23.01.2019 gesperrt.
II. Der Griechischer SV Megas Alexandros Nürnberg e.V. erhält gemäß § 74 Abs. 1 RVO eine Geldstrafe in Höhe von € 200,00.
III. Das Spiel ist gemäß § 29 Abs. 1 SpO dem Ausgang nach zu werten.
IV. Aufgrund des gewalttätigen Verhaltens des Spieler (Name der Redaktion bekannt) wird dieser mit der Auflage belegt bis zum 31.10.2018 an einem Anti - Gewalt Kurs des BFV teilzunehmen. Der Verein hat die Teilnahmebestätigung dem KSG I bis zum 15.11.2018 zu übermitteln. [...]
V. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von € 20,54 trägt der/die Spieler/in (Name der Redaktion bekannt) unter Mithaftung Griechischer SV Megas Alexandros Nürnberg e.V..
Zudem wurde der Mannschaftsverantwortliche von Megas Alexandros wegen unsportlichen Verhaltens zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro verurteilt. Er hatte nach Auffassung des Schiedsrichters diesen gebeten, einen anderen Spieler als den Täter zu benennen. Das KSG sieht darin "kein Kavaliersdelikt" und verhängte die oben genannte Strafe.
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