Demnach gibt es auch in der Saison 2018/19 weiterhin fünf Kreisklassen mit je 14 Teams.
Die Begründung des Kreisspielausschusses:
Der Kreisspielausschuss hat sich entschieden den SV Rauenzell in die A-Klasse einzugruppieren.
Die SG Rauenzell / Neuses hat das erste Relegationsspiel gegen die SG Lenkersheim/Bad Windsheim mit 3:0 verloren. Dadurch sind sie im sportlichen Sinne ausgeschieden und das zweite Relegationsspiel gegen die SG Scheinfeld/Markt Taschendorf wurde angesetzt, das wiederum von der SG Lenkersheim gewonnen wurde, sodass die sportliche Qualifikation für die Kreisklasse durch die SG Lenkersheim erreicht wurde.
Die SG Scheinfeld, und anschließend die SG Rauenzell haben aufgrund unzulässigen Spielereinsatz beim Sportgericht Nürnberg / Frankenhöhe Einspruch eingelegt. Aufgrund des berechtigten Einspruches der SG Scheinfeld wurde das entscheidende 2. Spiel um den Aufstieg in die KK mit 2:0 für die SG Scheinfeld gewertet. Gleichzeitig wurde das erste Spiel ebenso mit 2:0 für die SG Rauenzell gewertet. Aufgrund dieser Sportgerichtswertung lässt sich jedoch nicht die sportliche Qualifikation für die Kreisklasse ableiten, da hierzu auch zumindest ein zweites Qualifikationsspiel der SG Rauenzell gespielt hätte werden müssen.
Dieses konnte aufgrund des abgeschlossenen Spieljahres zum 30.06.2018 nicht erneut angesetzt werden. Dies ist zwar bedauerlich, lässt sich aber auch aufgrund des sehr späten Einspruchs der SG Rauenzell nicht mehr ändern.
Ein Antrag des SV Rauenzell auf Eingruppierung in die KK wurde bis heute nicht gestellt. Eine Eingruppierung in die Kreisklasse ist aber ohnehin nicht möglich, da niemand, ohne ein Spiel gewonnen zu haben, aufsteigen kann. Eine entsprechende Entscheidung des Kreisspielausschusses hätte zudem Signalwirkung für den Bayerischen Fußballverband.
Die Eingruppierung des SV Rauenzell in eine KK würde dazu führen, dass es eine KK mit 15 Mannschaften gibt, was bei dem veröffentlichten und damit verbindlichen Rahmenterminkalender bereits einen Rundenbeginn zum 05.08.2018 für die betroffenen Mannschaften der KK bedeuten würde.
Auch diese erheblichen Nachteile für die beteiligten Mannschaften muss Berücksichtigung finden.
Aufgrund der besonderen Situation dieses Einzelfalles musste somit der SV Rauenzell in die A-Klasse eingruppiert werden. Nachdem gegen diese Entscheidung wiederum der Rechtsbehelf zulässig ist, müssten in diesem Fall dann höhere Instanzen, bis zur Verbandsspitze, entscheiden. Eine entsprechende Entscheidung dieser Grundsatzangelegenheit würde der Kreisspielausschuss auch begrüßen, um eine Grundsatzentscheidung für zukünftige Fälle zu erhalten.
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