Kreisklasse 1 wird aufgestockt: SG Rauenzell/Neues mit Einspruch erfolgreich - fussballn.de
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Artikel veröffentlicht am 25.07.2018 um 11:58 Uhr
Kreisklasse 1 wird aufgestockt: SG Rauenzell/Neues mit Einspruch erfolgreich
Nun ist es amtlich: Die SG Rauenzell/Neuses war mit ihrem Einspruch vor dem Sportgericht erfolgreich und darf in der kommenden Saison in der Kreisklasse 1 spielen, womit diese nun mit 15 Mannschaften, und eigentlich früher als geplant, startet.
Von fussballn.de
anpfiff.info
Kreisspielleiter Thomas Raßbach erklärt die Folgen für die anstehende Saison und verweist auf die Konsequenzen anhand einer Mail, die bereits vor dem Urteil verschickt wurde: "Dem Einspruch des SV Rauenzell wurde stattgegeben. Nachdem der SV Lenkersheim noch die Möglichkeit des Einspruchs beim Verbandssportgericht hat, die Erfolgschancen dort aber nur theoretischer Natur sind, bitte ich die Saisonplanung entsprechend nachfolgender Mail anzugehen."

In jener Mail hatte Raßbach bereits am 13. Juli vorsorglich das Vorgehen aufgrund der Eingruppierung der SG Rauenzell/Neuses in die Kreisklasse 1 erklärt:

Die Kreisklasse 1 hätte dann eine Zahl von 15 Vereinen und müsste im 16er-Schlüssel spielen. Der Rahmenterminkalender für 16er-Ligen ist durch die Kreisligen vorgegeben, sodass im Fall der Eingruppierung des SV Rauenzell in die KK diese ihren ersten Spieltag bereits am 05.08.2018 hat.

Ich habe zur Information den aktuellen RTK nochmals als Anlage beigefügt. Aufgrund der Kurzfristigkeit dieser möglichen Änderung, aber auch gleichzeitig im Interesse eines geregelten Spielbetriebes kann jeder Verein einseitig die anzusetzenden Spiele vom 05.08.2018 bzw. WE 11./12.08.2018 absagen.

Nachholtermin für den Spieltag 05.08.2018 ist zwingend der 14.09.2018, für den Spieltag 11./12.08.2018 der 21.09.2018. Verlegungen im gegenseitigem Einvernehmen dieser Spieltage werden gebührenfrei durch die Spielleitung behandelt. LETZTER Tag diese Spiele auszutragen ist der 08.10.2018.

Von den vorgenannten Regelungen können keinerlei Ausnahmen gestattet werden. Ich weise in diesem Zusammenhang insbesondere auf § 59 Ziffer 4.1 der Spielordnung hin, der ausnahmslos angewendet werden wird.

Mit sportlichen Grüßen
Thomas Raßbach



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