Jugendleiter-Pflichtsitzung: Burgbernheim oder Roßtal zur Auswahl - fussballn.de
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Artikel veröffentlicht am 09.07.2019 um 16:00 Uhr
Jugendleiter-Pflichtsitzung: Burgbernheim oder Roßtal zur Auswahl
Ehe die Saison 2019/20 bei den Junioren beginnt, steht im Fußballkreis Nürnberg/Frankenhöhe die obligatorische Jugendleiter-Pflichtsitzung an. Hierzu bietet der Verband die Auswahl von zwei Terminen und Orten, um sich mit einer Sitzung das Rüstzeug für das kommende Spieljahr zu verschaffen. Zur Abstimmung kommt die Frage: „Soll der Spielbetrieb im Kleinfeldfußball erst Mitte Juli beendet werden?"
Von OL / MG
Termin 1: Montag, 22.07.2019, 19:00 Uhr (Einlass 18:00 Uhr)
zu Gast beim TSV Burgbernheim, Roßmühlgasse 8, 91593 Burgbernheim

Termin 2: Mittwoch, 24.07.2019, 19:00 Uhr (Einlass 18:00 Uhr) Sportgaststätte TSV Roßtal, Buchschwabacher Straße 32, 90574 Roßtal

Die beiden Veranstaltungen sind inhaltlich identisch. Den Vereinen bleibt es frei überlassen, welche der beiden Sitzungen sie besuchen möchten.

Tagesordnung:

1. Begrüßung, Genehmigung der Tagesordnung, Grußworte
2. Rückblick auf das Spieljahr 2018 / 2019
3. Rückblick auf die Hallen- und Pokalrunde 2018 / 2019
4. Meisterehrungen und Ehrungen Fair-Play-Sieger, A- bis C-Junioren
5. Fußballaktionstag mit Meisterehrung D- und E-Jugend am Montag, 09.09.2019 im Playmobil-Funpark, Brandstätter Str. 2-10, 90513 Zirndorf
6. Informationen aus dem Schiedsrichterwesen
7. Informationen aus dem Jugendsportgericht
8. Informationen aus dem Verbandsjugendausschuss
9. JGSL`in Simone Vogler, Kreis Erlangen-Pegnitzgrund referiert zu Minifußball
10. Abstimmung: „Soll der Spielbetrieb im Kleinfeldfußball erst Mitte Juli beendet werden?
11. Ausblick auf die Saison 2019 / 2020
- Rahmenterminplan
- Pokalwettbewerbe
- Hallenspielbetrieb in der Wintersaison
- Angebote „Fit für Kids“ und ESB
- Spielverlegungen
- Kunstrasenplätze
- Auf- und Abstiegsregelung – mögliche Sonderfälle
- Termine
- Zuständigkeiten der einzelnen Spielgruppenleiter
12. Wünsche und Anträge

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass jeder Verein mit Juniorenmannschaften im Verbandsspielbetrieb mindestens einen Vertreter zu einem der beiden Termine entsenden muss, siehe § 80/II RuVerfO.

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