Im Urteil des Kreissportgerichtes vom gestrigen Dienstag wurde das hohe Strafmaß damit begründet, dass über Kalender nicht zum ersten Mal verhandelt wurde: "Die multiplen Vorstrafen wurden berücksichtigt."
Im Spiel beim ASV Fürth soll der Stürmer einen Gegenspieler angespuckt haben, wofür er vom Unparteiischen die Rote Karte gezeigt bekam. Dafür wurde er nun "gemäß § 67 BFV-RVO, Abs. 1 (Tätlichkeit) ab 02.11.2019 für 8 Verbandsspiele im Sinne des § 51 Abs. 5 RVO der Kreisliga-Mannschaft des Vereins gesperrt." Darüber hinaus gilt die Sperre auch für alle anderen Wettbewerbsformen ab 13.11.2019 bis zum Ablauf der Sperre, längstens bis 30.12.2019. Obendrein wurde eine Geldstrafe von 100 Euro unter Mithaftung des Vereins ausgesprochen.
Zwei Spiele hat Kalender bislang abgebrummt. Werden die kommenden sechs Partien planmäßig ausgetragen, so würde der 35-Jährige seinem Team erst wieder ab April 2020 in der Liga zur Verfügung stehen. Somit zieht sich die Sperre in der Liga von der Roten Karte am 1. November 2019 über ein halbes Jahr.
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