Felix Steinbach im Interview: Vereinswechsel werden ein großer Streitpunkt! - fussballn.de
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Artikel veröffentlicht am 19.05.2020 um 13:15 Uhr
Felix Steinbach im Interview: Vereinswechsel werden ein großer Streitpunkt!
Felix Steinbach ist passionierter Amateurfußballer und bereits seit 2009 auch Vorstandsmitglied des TSV Falkenheim. Der 32-Jährige Jurist ist Vorsitzender des Fachprüfungsausschuss „Sportrecht“ der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg. Im fussballn.de-Interview bezieht er Stellung zu aktuellen Themen um Verein und Verband. 
Von Marco Galuska
Felix Steinbach bezieht im fussballn.de-Interview Stellung zu aktuellen Fragen.
fussballn.de/Simon Kögel
Seine Leidenschaft für den Fußball und Sport hat Felix Steinbach in seinem Beruf als Rechtsanwalt eingebracht. So ist er mit seiner Kanzlei neben dem Bau- und Immobilienrecht, vor allem auch im Sportrecht tätig. Seine eigenen Erfahrungen im Verein und als Vorstandsmitglied kann er an zahlreiche Vereine weitergeben, die ihn um Beratung und Vertretung bitten. Auch im Zuge der Corona-Krise kamen viele rechtliche Fragen in den Vereinen auf. Wir haben mit ihm gesprochen.

Felix Steinbach ist Rechtsanwalt für Sportrecht.
privat

Die eingeschränkte Rückkehr auf die Trainingsplätze wurde in der vergangenen Woche heftig diskutiert Der BFV sagt: „Die Rahmenbedingungen, unter denen Fußballtraining in Bayern stattfindet, bestimmen die zuständigen Behörden auf Bundes-, Landes- und Kommunal-Ebene. Platzfreigaben erteilen ausschließlich die Kreisverwaltungsbehörden.“ Demnach müssten die Vereine sich erst dort ihr „Grünes Licht“ einholen?

Felix Steinbach:
Dass sich die Vereine für die vereinseigenen Sportplätze erst „Grünes Licht“ von den Kommunen einholen müssen, ist falsch! Die Kommunen können hier Vorgaben machen unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen der Sportbetrieb stattfindet. Das ist letztendlich über die Weitergabe der Maßgabe aus der 4. BayIfSMV auch geschehen. Ich hatte vergangene Woche hierzu für ein paar Vereine erst Kontakt mit dem SportService Nürnberg, der dies auch nochmals ausdrücklich bestätigt hat. Es wird keine explizite Freigabe der vereinseigenen Sportplätze geben. Das würde die allgemeine Verfügungsgewalt der Kommunen schließlich auch doch übersteigen. Es handelt sich letztendlich um private Sportanlagen. Für städtische Sportanlage sieht das natürlich anders aus.

Nun scheiden sich die Geister, inwiefern Fußballtraining gestattet werden kann, denn in §9 der 4. BayIfSMV ist vom Verbot ausdrücklich der Individualsport ausgenommen…

Steinbach:
 An der Frage zeigt sich schon die rechtliche Crux: Es ist nicht von Individualsport, sondern Individualsportarten in §9 der 4. BayIfSMV die Rede. Das ist auch genau der Punkt, der letztendlich zur großen Unsicherheit auch zwischen den Behörden führt. Hätte man in §9 der 4. BayIfSMV Individualsport vom Verbot ausgenommen, so wäre die Auslegung leichter. Letztendlich ist dies meine Einschätzung nach auch gemeint gewesen. Grundsätzlich ist Fußball keine Individualsportart und daher dem Wortlaut des §9 weiterhin verboten. Ich vermute, dass man klarstellen wollte, dass keinerlei Spielformen im Mannschaftssport gestattet sind. Da Individualsport erlaubt ist, würde ich auch vorschlagen, dass die Vereine explizit kein Fußballtraining anbieten sollten, sondern möglicherweise „allgemeines Individualtraining mit fußballspezifischen Übungen“. Ich bin mir aber bewusst, dass dies in der Allgemeinheit für etwas Kopfschütteln über Juristen führen wird.

Die schrittweise Rückkehr auf die Trainingsplätze wurde in der vergangenen Woche heftig diskutiert. Was empfiehlt der Jurist Steinbach dem Vereinsfunktionär Steinbach?

Steinbach:
 Ich würde auf keinen Fall etwas überstürzen mit der Wiederaufnahme des Trainings. Ob es im Seniorenbereich jetzt aus sportlicher Sicht dringlich ist ein Training wiederaufzunehmen, wenn eine Saison frühestens im September weitergeht, halte ich für fraglich. Die Vereine sollten sich auf jeden Fall an die Vorgaben der 4. BayIfSMV halten. Die Befugnisse zur expliziten Vorgabe von Voraussetzungen für die Trainingsaufnahme hat auch hier nur das Ministerium und die Behörden, keinesfalls der BFV oder andere Fachverbände. Die vom BFV und dem BLSV herausgegebenen Schreiben dienen sicherlich als Fahrplan für die Ausgestaltung eines Konzeptes für die Vereine. Hier ist jeder Verein nun gefragt, ein für sich umsetzbares Konzept zu entwickeln, mit dem die Maßgaben der BayIfSMV eingehalten sind. Wir haben zudem bei uns im Verein auch ein Hinweisschreiben an alle Übungsleiter rausgegeben, dass die Übungsleiter auf alle Regeln und Maßgaben hinweist und in dem der Verein nochmals klarstellt, dass die jeweiligen Übungsleiter diese Hinweise und Maßgaben überwachen und einhalten müssen. Dieses Schreiben müssen die Übungsleiter vor Aufnahme des Trainingsbetriebes unterschrieben an die Vorstandschaft zurückleiten.
Insgesamt halte ich es auch für wichtig zu betonen, dass man aktuell allen Übungsleitern und Vereinsmitgliedern die Durchführung und Teilnahme am Training selbst freistellen sollte.

Mal ein paar Schritte weg vom Platz, hin zum Sportheim. Die Außengastronomie ist seit Montag wieder unter Auflagen gestattet. Was bedeutet dies fürs Sportheim?

Steinbach:
Für die Vereinsgastronomie dürfen in meinen Augen keine anderen Maßgaben gelten als allgemein im Gastro-Bereich. Die Innenbereiche von Vereinsheimen dürfen nach der 4. BayIfSMV weiterhin nicht genutzt werden. Die Außenbereiche dürfen seit gestern unter den genannten Auflagen wieder öffnen und durch die Pächter entsprechend dieser Vorgaben betrieben werden.

In Bayern wurde im Zuge des Werbens des BFV für eine Saisonfortsetzung auch betont, dass man „keine juristischen Streitigkeiten“ möchte. Inwieweit lassen sich diese mit dem Beschluss einer Fortführung der Saison 2019/20 eher umgehen als bei einem Abbruch?

Steinbach:
Ich halte die Kommunikationspolitik hier insgesamt für sehr unglücklich. Juristische Streitigkeiten gibt es in jedem Szenario. Ein großer Streitpunkt dürften nun bei einer Fortführung alle Aspekte rund um Vereinswechsel werden. Hier sind die Streitigkeiten durch eine Fortführung natürlich zum Großteil auch auf die Vereine untereinander verlagert worden. Ob die „juristischen Streitigkeiten“ bei einem Abbruch der Saison tatsächlich größer gewesen wären, wage ich zudem auch zu bezweifeln. Sicherlich hätte es hier auch Probleme gegeben, aber ob diese dann so massiv ausgefallen wären und die dann sicherlich entstehenden Ungerechtigkeiten für manche Vereine auch juristisch durchsetzbare Ansprüche bedeutet hätten, wäre aus meiner Sicht genauer zu betrachten gewesen und hätte auch davon abgehangen wie es „juristisch handwerklich“ umgesetzt worden wäre. Es hätte in der ganzen Thematik möglicherweise auch nicht geschadet sich nicht so schnell festzulegen, sondern schlichtweg noch etwas abzuwarten. Nachvollziehen kann ich es nämlich sowohl als Vereinsfunktionäre, als auch als Anwalt, dass sich für die Vereine weiterhin große Fragen stellen (insbesondere zu den Vereinswechseln), die durch den BFV aktuell nicht beantwortet werden.

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