Der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat infolge der
Covid-19-Pandemie Regelungen hinsichtlich einer Wertung getroffen,
sollten in der Zukunft Spielzeiten bei Frauen, Männern und Mädchen
aufgrund höherer Gewalt, einer staatlichen oder kommunalen
Verfügungslage nicht bis zum festgelegten Spieljahresende beendet werden
können.
Sollte dieser Fall in der Zeit nach dem 30. Juni 2021
eintreten, so wird die Saison abgebrochen und entsprechend der
Quotienten-Regel gewertet, „sofern bei 75 Prozent der Mannschaften aus
der jeweiligen Spielgruppe mindestens 50 Prozent der Verbandsspiele
ausgetragen bzw. durch die Sportgerichte gewertet wurden. Ansonsten wird
die Saison für die Mannschaften aus der betroffenen Spielgruppe
annulliert. In diesem Fall kommt es nicht zum Vollzug der amtlich
veröffentlichten Auf- und Abstiegsregelung“.
Mit der einstimmig beschlossenen Ergänzung der Spielordnung trägt der
BFV-Vorstand der bis dato so nicht gekannten Situation Rechnung und
verabschiedet eine rechtssichere Regelung für die Zeit ab dem 1. Juli
2021. „In unseren Statuten war dieser Fall, wie wir ihn jetzt aktuell in
der Zeit der Corona-Pandemie erleben, nicht geregelt. Wir alle hoffen,
dass die nun gefasste Entscheidung mit der vorsorglichen Einführung des
Paragrafen 93 niemals Anwendung finden muss, denn solch eine weltweite
Krise möchten wir alle nicht noch einmal erleben. Wir haben diese
Regelung ausdrücklich für die Zukunft getroffen“, sagt der für Rechts-
und Satzungsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier.
In seinem Beschluss verweist der BFV-Vorstand deshalb auch
ausdrücklich darauf, dass die jetzt erlassene Vorschrift „nicht für die
bereits erfolgte Unterbrechung und Verlängerung des Spieljahres
2019/2020“ gilt: „Sollte jedoch das verlängerte Spieljahr 2019/2020
aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage oder höherer
Gewalt auch bis zum 30.06.2021 nicht beendet werden können, gelten für
die dann notwendige Abwicklung des Spieljahres 2019/2020 die Regelungen
dieser Vorschrift“, heißt es in §93 (5) der Spielordnung.
„Mit der Entscheidung, die Saison 2019/20 nicht abzubrechen, sondern –
wenn durch staatliche Vorgaben möglich – ab September 2020
fortzusetzen, ergibt sich die maximale Flexibilität, die Spielzeit
2019/20 bis zum 30. Juni 2021 auch ordnungsgemäß zu Ende zu bringen.
Davon geht der BFV nach wie vor auch fest aus. An dieser Grundhaltung
hat sich nichts geändert“, sagt Reinhold Baier.
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