Wegen Verschulden eines Spielabbruchs nach § 74 RVO wird die Turnerschaft Fürth mit einer Geldstrafe in Höhe von € 200,00 belegt. Das Spiel wird mit 5:2 für den ASV Vach II gewertet. Darüber hinaus wird der Spieler ab 30.09.2020 bis einschließlich 16.11.2020 für alle anderen Wettbewerbsformen seines Vereins gesperrt.
In der Urteilksbegründung heißt es: "Bereits vor der Szene, die zum Spielabbruch führte, hat der Spieler den SR berührt bzw. angefasst. Körperlicher Kontakt gegenüber dem SR ist unbedingt zu vermeiden. Der Spieler war sehr erzürnt, was von Seiten der TS Fürth auch bestätigt wird. Nach der gelb-roten Karte wandte sich der Spieler erneut in Richtung des SR und täuschte einen Tritt gegen den SR an. Aus Sicht des KSG war hier eine Bedrohungssituation eingetreten, die einen Spielabbruch gerechtfertigt hat. Da der Spieler bereits vor dieser Aktion jegliche körperliche Distanz zum SR vermissen ließ, musste der SR davon ausgehen, dass der Spieler zu weiteren körperlichen Übergriffen bereit ist."
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