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Artikel veröffentlicht am 13.04.2021 um 14:00 Uhr
Lockdown um drei Wochen verlängert: Der Saisonabbruch steht kurz bevor
Das Bayerische Kabinett hat sich in einer heutigen Sitzung entschieden, den Lockdown noch einmal um drei Wochen bis zum 09. Mai 2021 zu verlängern. Damit ist auch der zweite Stichtag aus dem Maßnahmenpaket des BFV hinfällig, es dürfte wohl zum Saisonabbruch kommen - aktuell immer noch nach der Quotientenregelung des §93 der Spielordnung, also mit Absteigern.
Von Sebastian Baumann
fussballn.de / Strauch
"Wir verlängern die bisherige Verordnung sowie die Einreiseverordnung um drei Wochen bis 9. Mai", sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann in der heutigen Pressekonferenz und nährt damit die Forderungen nach einem Saisonabbruch, denn auch weiterhin ist kein geregeltes Training geschweige ein Spielbetrieb möglich. 
Die ursprüngliche Grafik der Bundesregierung über die geplanten Öffnungsschritte. Der 4. Öffnungsschritt wird aber nicht vor dem 10. Mai kommen.
anpfiff.info

Weiter kein Training mit Kontakt möglich

Durch die erneute Verschiebung der weiteren Lockerungen wird es wohl zum Saisonabbruch kommen. Die erste Deadline des Verbandes war der 19. April, der nun nicht mehr eingehalten werden kann. Damit ist der Ligapokalwettbewerb schon einmal vom Tisch und kann nicht mehr gespielt werden. Der zweite Stichtag war der 03. Mai. "Um noch möglichst viele oder alle der ausstehenden Spiele der Punkt-Runden zu Ende zu bringen, braucht es einen nahezu uneingeschränkten Trainingsbetrieb ab spätestens 3. Mai 2021", hieß es schließlich in der Pressemitteilung des Verbandes Ende März.

Dieser Fall wird nun eintreten und damit auch der Saisonabbruch nach der Quotienten-Regelung. Hierzu würden, so der BFV bereits im März, alle Vereine vor der Entscheidung des Verbandsvorstands durch Einholung eines Meinungsbilds mit einbezogen. Für den Fall des Abbruchs einer Saison sehen die Bestimmungen der Spielordnung (§ 93 SpO) eine Wertung für Auf- und Abstieg nach der Quotienten-Regelung unter Wegfall der Relegationsspiele vor.

Kein Training, kein Spiel. Der Saisonabbruch dürfte nicht mehr umgangen werden können.
fussballn.de / Schlirf

Viele Vereine für einen Abbruch ohne Absteiger

Allerdings haben sich unter der Woche die ersten Gegner eines Saisonabbruchs mit Absteigern formiert. Unter der Federführung des ASV Rimpar haben sich 50 Vereine zusammengeschlossen und einen Verzicht auf Absteiger per Quotient gefordert. Der BFV-Vorstand - laut Satzung nach dem Verbandstag das zweithöchste Organ des Verbandes - hatte im August 2020 den §93 in die Spielordnung aufgenommen. Der BFV berichtete auf seiner Verbandsseite darüber unter dem Titel "§93: BFV-Vorstand regelt Saisonwertung bei höherer Gewalt".

In der Meldung heißt es: "Mit der einstimmig beschlossenen Ergänzung der Spielordnung trägt der BFV-Vorstand der bis dato so nicht gekannten Situation Rechnung und verabschiedet eine rechtssichere Regelung für die Zeit ab dem 1. Juli 2021." Der für Rechts- und Satzungsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier sagt: „Wir haben diese Regelung ausdrücklich für die Zukunft getroffen.“ Ausdrücklich wird im Beschluss unter §93 (5) der Spielordnung darauf hingewiesen, dass die erlassene Vorschrift „nicht für die bereits erfolgte Unterbrechung und Verlängerung des Spieljahres 2019/2020“ gilt. Allerdings: „Sollte jedoch das verlängerte Spieljahr 2019/2020 aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage oder höherer Gewalt auch bis zum 30.06.2021 nicht beendet werden können, gelten für die dann notwendige Abwicklung des Spieljahres 2019/2020 die Regelungen dieser Vorschrift.

Alle anderen Landesverbände - mit Ausnahme des Saarlands, in dem die Vereine bei einem außerordentlichen Verbandstag explizit Absteiger beschlossen hatten - brechen die Saison ohne Absteiger ab. Inwieweit nun Vereine gegen den neu geschaffenen Paragrafen vorgehen, dürfte die nächste spannende Frage werden und auch die nach einem außerordentlichen Verbandstag. Denn der Verband hatte letztes Jahr einen Abbruch nur in Verbindung mit einem außerordentlichen Verbandstag für möglich gehalten - eben um rechtliche Probleme auszuschließen.

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