Bei Verzicht auf Absteiger: So ändert sich die Anzahl der Mannschaften - fussballn.de
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Artikel veröffentlicht am 16.04.2021 um 12:00 Uhr
Bei Verzicht auf Absteiger: So ändert sich die Anzahl der Mannschaften
Am Montag sorgte ein offener Brief des ASV Rimpar mit rund 50 Unterstützern für Aufsehen. Im Kern fordern die Vereine bei der Anwendung der Quotienten-Regel - so wie im vergangenen Jahr bei nahezu allen Abbruchentscheidungen - auf Absteiger zu verzichten. Selbst auf Kreisebene haben nun die ersten Vereine schon angekündigt, den Rechtsweg zu beschreiten, wenn es zum Abstieg kommen sollte. Wir rechnen das Modell durch!
Von Marco Galuska
fussballn.de / Schlirf
Betrachtet werden zunächst die Ligen im Kreis Nürnberg/Frankenhöhe, die Bezirksligen in Mittelfranken sowie die Verbandsligen unter der Annahme: Nur das Team mit dem besten Punktequotienten steigt auf, keine Mannschaft steigt ab.
Darunter kursiv die Veränderung bei Anwendung von Absteiger per Quotient.

Kreis Nürnberg/Frankenhöhe

B-Klasse:
Anzahl der Mannschaften hängt von der Meldung ab.

A-Klasse:
Start 2019/20: 107 Mannschaften 
(in 8 A-Klassen)
- 1 Rückzug (Turnerschaft Fürth II)
- 8 A-Klassen-Meister 
+ 9 B-Klassen-Meister
= Start 2021/22: 107 Mannschaften
mit Abstieg
+ 9 Kreisklassen-Absteiger
- 7 Absteiger in die B-Klasse (Turnerschaft II Rückzug)

= Start 2021/22: 109 Mannschaften


Kreisklasse:
Start 2019/20: 69 Mannschaften
 (in 5 Kreisklassen)
- 5 Kreisklassen-Meister
+ 8 A-Klassen-Meister
=  Start 2021/22: 72 Mannschaften
mit Abstieg
+ 8 Kreisliga-Absteiger
- 9 Absteiger in die A-Klasse
= Start 2021/22: 71 Mannschaften


Kreisliga:
Start 2019/20: 34 Mannschaften
 (in 2 Kreisligen)
- 2 Kreisliga-Meister
+ 5 Kreisklassen-Meister
= Start 2021/22: 37 Mannschaften
mit Abstieg
+ 3 Bezirksliga-Absteiger
- 8 Absteiger in die Kreisklasse
= Start 2021/22: 32 Mannschaften


Bezirksliga Mittelfranken

Start 2019/20: 32 Mannschaften 
(in 2 Bezirksligen)
- 2 Bezirksliga-Meister
+ 6 Kreisliga-Meister
= Start 2021/22: 36 Mannschaften
mit Abstieg
+ 2 Landesliga-Absteiger (Baiersdorf, Feuchtwangen)
- 6 Absteiger in die Kreisliga
= Start 2021/22: 32 Mannschaften


Verbandsligen

Landesliga:
Start 2019/20: 90 Mannschaften
(in 5 Landesligen)
- 5 Landesliga-Meister
+ 15 Bezirksliga-Meister
= Start 2021/22: 100 Mannschaften
mit Abstieg
+ 2 Bayernliga-Absteiger
- 10 Absteiger in die Bezirksliga
= Start 2021/22: 92 Mannschaften


Bayernliga:
Start 2019/20: 35 Mannschaften
(in 2 Bayernligen)
- 2 Bayernliga-Meister
+ 5 Landesliga-Meister
= Start 2021/22: 38 Mannschaften
mit Abstieg
+ 1 Regionalliga-Absteiger
- 2 Absteiger in die Landesliga
= Start 2021/22: 37 Mannschaften


Regionalliga Bayern:
Start 2019/20: 18 Mannschaften
- 1 Aufsteiger 2020 (Türkgücü München)
- 0-1 möglicher Aufsteiger 2021 (Relegation zur 3. Liga)
+ 2 Bayernliga-Meister
+ 0-2 Absteiger (3. Liga: Unterhaching / Bayern II)
= Start 2021/22: 18-21 Mannschaften
mit Abstieg
- 1 Absteiger in die Bayernliga
= Start 2021/22: 17-20 Mannschaften


Größere Mannschaftszahl vs. Rechtssicherheit

In den unteren Klassen bis einschließlich der Kreisklasse ändert sich für die kommende Saison kaum etwas, auch in der Bayernliga und Regionalliga Bayern bleibt die Anzahl bei einem Verzicht auf Quotienten-Absteiger nahezu konstant. Anders sieht es in den Spielklassen der Kreisliga, Bezirksliga und Landesliga aus. Hier würde die Anzahl der Mannschaften deutlich zunehmen.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob überhaupt noch an den bisherigen Ligagrößen festgehalten werden muss. Zusätzliche Spielklassen (für die Landesligen gibt es einen Vorschlag aus Oberfranken) könnten Abhilfe schaffen. Allerdings sollte zumindest für die kommende Saison mit kleinerer Mannschaftszahl geplant werden, um den pandemie-bedingt weiterhin wackligen Terminplan zu entlasten. Auf- und Abstieg könnten in Hinblick auf die mittelfristige Gestaltung der Ligenanzahl samt Mannschaftsstärke zur Saison 2022/23 entsprechend angepasst werden.

In Sachen Planungssicherheit für die Saison 2021/22 würde der Verzicht auf Quotienten-Absteiger eine sich aufbauende Klagewelle, die mittlerweile selbst auf Kreisebene schon in Aussicht gestellt wurde, schnell abebben lassen. Für die zeitnahe Abwicklung der Saison 2019/21 wäre dies essentiell. Denn der §93 in der Spielordnung bietet erst ab dem 1. Juli, also dem kommenden Spieljahr, eine "rechtssichere Lösung", wie selbst der für Rechts- und Satzungsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier bei der Einführung im vergangenen August sagte.

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