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Artikel veröffentlicht am 19.05.2021 um 16:09 Uhr
Verband poltert gegen Politik: Aber die Öffnungen sind doch (jetzt) da...
In einem offenen Brief rechnet der Bayerischen Fußball-Verband (BFV) am heutigen Tag mit der Bayerischen Regierung scharf ab. Der Geduldsfaden ist gerissen, doch erscheint der Zeitpunkt schlecht gewählt, denn die Maßnahmen, welche die Regierung Söder gestern verkündet hat, dürften doch gerade die lang ersehnte Freigabe für den Sport zu sein. Und schon wieder stellt sich auch die Frage nach dem §93.
Von Marco Galuska
Mit einem Offenen Brief voller Schärfe und Deutlichkeit wendet sich die BFV-Spitze an den Ministerpräsidenten, Innenminister und Gesundheitsminister. Der Zeitpunkt, einen Tag nachdem weitgehend Öffnungen angekündigt wurden, überrascht. Vielleicht ist es einfach auch zu schön, um es wahrhaben zu wollen, was da im Bayerischen Kabinett gestern beschlossen wurde: "In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 werden ab 21. Mai 2021 bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (d.h. Testpflicht, feste Plätze, max. 250 Zuschauer) zugelassen. Die Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50."

Kontaktsport draußen ist (nicht nur) im Landkreis Fürth erlaubt

Ein Beispiel ist seit gestern auch der Landkreis Fürth. Dort wurde am Sonntag verkündet, das die 7-Tage-Inzidenz nun stabil unter 100 liegt und entsprechende Freiheiten ab dem 18.5. eintreten werden. Das Landratsamt erklärte in der Amtlichen Mitteilung zudem, dass für diverse Öffnungsschritte das Einvernehmen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege erforderlich sei. Dies wurde umgehend eingeholt und somit gab es bereits gestern im Landkreis Fürth den Erlass: "Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis [...] verfügen wird erlaubt."

Analog zum Landkreis Fürth finden sich in Mittelfranken auch weitere Beispiele im Landkreis Ansbach oder Landkreis Erlangen-Höchstadt. Und es werden noch sehr bald sehr viel mehr folgen, wenn die Inzidenz im Land hoffentlich weiter deutlich sinkt. Am heutigen Tag meldet das Robert-Koch-Institut im Bezirk Mittelfranken nur noch in der Stadt Fürth eine 7-Tage-Inzidenz von über 100.

Wie fussballn.de bereits am gestrigen Dienstag berichtete, liegt hingegen die Vermutung nahe, dass die Aussage aus dem Innenministerium mit "weiterhin festen Gruppengrößen auch beim weiteren Öffnungsschritt" schlichtweg nicht mehr richtig ist und auch der Auslöser von jeder Menge neuem Frust in den Vereinen und letztlich auch in der Verbandsspitze sein dürfte. Somit wäre das Innenministerium dringend am Zug, nicht nur sein längst überholtes Schaubild der Öffnungen (Stand: 5.5.21) zu aktualisieren, sondern auch ganz konkret den Vorgaben zu folgen, welche §27 BayIfSMV bereits seit 10. Mai regelt.

Denn das jeweilige Einvernehmen, welches das Gesundheitsministerium mit den Landkreisen mit 7-Tage-Inzidenz von unter 100 - wie z.B. die Landkreise Fürth, Ansbach oder Erlangen-Höchstadt - erzielt hat, lässt hier keine Zweifel daran, dass mit Test schon jetzt gekickt werden darf. Ab Freitag sogar vor Zuschauern. Und wenn die Inzidenz konstant unter 50 sinkt, dann sogar ganz ohne Test.

Muss die Saison überhaupt abgebrochen werden?

Zugleich stellt sich aber auch dringend die Frage, ob die Saison 2019/21 gestern überhaupt flächendeckend abgebrochen werden musste. Denn schon jetzt gibt es zahlreiche Landkreis und Städte in Bayern, in denen faktisch schon wieder (mit Test) voll trainiert - und somit auch gespielt (!) werden darf. Denn das Innenministerium hatte schon länger festgestellt, dass es eine Unterscheidung zwischen Trainings- und Wettkampfbetrieb, wie noch im Vorjahr, nicht mehr geben wird. Dies würde am Beispiel des Landkreises Fürth bedeuten: Der TSV Langenzenn und die SF Laubendorf könnten noch in dieser Woche, ab Freitag sogar mit ordentlicher Zuschauerzahl, gegeneinander kicken. Das zuständige Landratsamt hat dafür gestern Grünes Licht gegeben. Und am Verband soll es ja bekanntlich nicht scheitern.

Ob vernünftig oder nicht, es ließe sich weiter rechnen: Das eigentliche Saisonende ist auf den 30.6.2021 festgelegt. Also von heute ab in genau sechs Wochen. Dank der im Dezember geschaffenen Regelung können die Spielleiter alle zwei Tage spielen lassen - in manchen Ligen und Kreisen scheint sogar ein Saisonende am Rasen rechnerisch plötzlich wieder möglich. Und so stellt sich soweit rechtlich schon die Frage, ob der viel umstrittene und frisch per Abstimmung bestätigte §93 nun überhaupt so zur Anwendung kommen muss, wie man vor einigen Tagen noch annehmen sollte. Zur Erinnerung sei hier der Titel zitiert: "§93 Sonderregelung bei notwendigem Abbruch des Spieljahres aufgrund staatlicher oder kommunaler Verfügungslage oder höherer Gewalt".

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Stand 18.5.2021

ab 21.5.: Sportveranstaltungen im Freien bis 250 Zuschauer bei 7-Tage-Inzidenz unter 100 erlaubt.


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