Ein Bericht bei unserem Kooperationsportal fussballn.de stellte den Saisonabbruch in Bayern erneut infrage, weil es zahlreiche Städte und Landkreise in Bayern gibt, in denen mit Test wieder voll trainiert werden kann. Und auch der ein oder andere Kreisvorsitzende, bei dem wieder trainiert werden kann, hatte diese Möglichkeit aufgeworfen und das Gerücht befeuert.
BFV-Pressesprecher Fabian Frühwirth stellt allerdings am Mittwochabend klar, dass es keine Saisonfortsetzung geben wird. “Das, was da bei fussballn.de steht, ist schlicht und ergreifend falsch! Das Gesundheitsministerium beharrt - mit Stand vom Dienstag - auch bei Testungen auf die Einhaltung der jeweiligen Gruppengrößen, die Kreisverwaltungsbehörden haben Erlasse übrigens auch schon reihenweise widerrufen, seitdem die Auslegung nochmals klargestellt worden ist. Schade, dass dann so Stimmung gemacht und auch noch fabuliert wird. Ganz ehrlich: Ich kann das so nicht nachvollziehen! Der BFV-Vorstand hat den Saisonabbruch am Dienstag beschlossen und diesen Beschluss auch amtlich veröffentlicht. Wie soll denn aktuell ein flächendeckender Spielbetrieb funktionieren?”
Fabian Frühwirth stellt klar, dass der Saisonabbruch Fakt ist.
anpfiff.info
Staatsregierung erlaubt wieder Trainingsbetrieb bis 25 Personen
Großer Streitpunkt der letzten Tage war zudem die unterschiedliche Auslegung der 12. Bayerischen Infektionsverordnung in der nicht klar geregelt war, wie groß denn die Gruppengrößen beim Training sein darf. Dies hat die Bayerische Staatsregierung am gestrigen Mittwoch verfeinert. Ab dem morgigen 21. Mai ist Sport in Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt: “unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis nach Nr. 1 verfügen;”, heißt es in der Verordnung. Teilnahmevoraussetzung am Training ist dann ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest, Selbsttest oder PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis.
"Im
Vergleich zum Dienstag sind wir damit natürlich einen Schritt weiter, aber von
einem flächendeckenden Spielbetrieb kann auch jetzt nicht die Rede sein. Wir
müssen froh sein und anerkennen, dass es viele gibt, die sich vor einem
Training jetzt testen wollen. Wir dürfen aber nicht die vergessen, für die der
Aufwand in keinem Verhältnis steht. Und dann gibt es selbst noch diejenigen,
die in Kreisen daheim sind, deren Sieben-Tages-Inzidenz noch weit über 100
liegt", ergänzt Fabian Frühwirth am Donnerstagnachmittag.
Ab 21. Mai dürften dann auch theoretisch Sportveranstaltungen bis zu 250 Personen stattfinden, allerdings ist laut der Verordnung weiterhin Wettkampfbetrieb für Amateursportler nicht gestattet. Nur Berufssportler dürfen an Wettkämpfen teilnehmen. Die könnte bedeuten, dass die Play-Offs der Regionalliga Bayern und der Ligapokal-Wettbewerb unter Berücksichtigung eines Hygiene-Konzepts vor 250 Zuschauern stattfinden können.
So viele Zuschauer wird es erst einmal nicht bei Sportveranstaltungen geben, dennoch sind wieder 250 Zuschauer zugelassen - wenn auch nur bei Wettkampfveranstaltungen für Berufssportler.
anpfiff.info
Update: BFV Pressemeldung zur Klarstellung
Nach dem Offenen Brief des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat die Bayerische Staatsregierung zumindest in einem Punkt jetzt rasch für Klarheit gesorgt, der die Amateurfußballer in den vergangenen Tagen mächtig frustriert hatte: Ab diesem Freitag, 21. Mai 2021, ist altersunabhängiges Mannschaftstraining (generell Kontaktsport unter freiem Himmel) in Gruppenstärken bis zu 25 Personen wieder gestattet – Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liegt und alle Teilnehmer auf das COVID-19-Virus getestet sind, oder aber zur Gruppe der Corona-Genesenen und vollständig Geimpften zählen. In Gebieten mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 sind keine Testungen erforderlich.
Grundvoraussetzung bleibt nach wie vor die Tatsache, dass gemäß §27 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung „die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und nach Maßgabe von Rahmenkonzepten“ diese Öffnungen ausdrücklich erlauben muss.
„Damit herrscht jetzt zumindest mal Klarheit in einem Punkt, der in den vergangenen Tagen in Bayern für reichlich Wirrwarr und damit Frust bei den Sportler*innen gesorgt hatte. Die Auslegung der staatlichen Vorgaben wurden bayernweit völlig unterschiedlich gehandhabt“, sagt BFV-Geschäftsführer Jürgen Igelspacher: „Das ist ein wichtiger Schritt zurück zu etwas mehr Normalität, wenngleich die Testungen nach wie vor in Gebieten mit 7-Tages-Inzidenzen zwischen 50 und 100 eine hohe Hürde für unsere Vereine darstellen. Deswegen setzen wir uns nach wie vor dafür ein, dass auch Testungen, die in KiTas, Schulen oder beim Arbeitgeber durchgeführt werden, für den Sport herangezogen werden können.“ Aktuell heißt es in der Verordnung, dass die Sportler über einen „Nachweis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests, Selbsttests oder PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis verfügen“ müssen.
Jürgen Igelspacher freut sich über die Klarstellung der Staatsregierung und hofft auf weitere Lockerungen.
anpfiff.info
Die Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist in der Nacht zum Donnerstag entsprechend veröffentlicht worden.
Beim Bayerischen Fußball-Verband setzt man nun darauf, in den kommenden Tagen und Wochen weitere Lockerungen für seine rund 1,6 Millionen Mitglieder im Freistaat erreichen zu können, die der Vorstand in dem Offenen Brief an Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Innen- und Sportminister Joachim Herrmann sowie Gesundheitsminister Klaus Holetschek sehr klar formuliert hat.
Wir haben den Bericht zweimal ergänzt. Einmal mit der offiziellen Pressemeldung des BFV zur Lockerung des Trainingsbetriebes und dann um ein Zitat von Fabian Frühwirth zum weiterhin nicht flächendeckend möglichen Spielbetrieb .