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Artikel veröffentlicht am 24.05.2021 um 11:12 Uhr
Mit Auf- und Abstieg: Saisonabbruch im Juniorenbereich!
Der Fahrplan bei den Junioren steht: Verbands-Jugendleiter Florian Weißmann hat am vergangenen Samstag (22. Mai 2021) in insgesamt drei digitalen Info-Seminaren die Vereinsvertreter*innen aus dem Nachwuchsbereich darüber informiert, dass nun auch der Spielbetrieb der Saison 2020/21 im Junioren-Bereich pandemiebedingt nicht mehr zu Ende geführt wird.
Von PM BFV
Neben der Abbruch-Entscheidung erläuterte Weißmann den insgesamt über 1700 Teilnehmer*innen die genauen Abbruch-Modalitäten und gab einen Ausblick auf die anstehende Spielzeit 2021/22.

Gewertet wird die Saison 2020/21 bei den Junioren gemäß §54 der BFV-Jugendordnung aufgrund der Quotientenregel, Auf- und Abstieg werden vollzogen. In Spielklassen, in denen zur Ermittlung des Aufsteigers eine Relegation vorgesehen ist, wird der Aufstieg unter den Releganten durch den zuständigen Jugendausschuss per Losverfahren ermittelt. Dies ist an den Schnittstellen zwischen Kreisliga und Bezirksoberliga sowie zwischen Bezirksoberliga und Verbandsebene der Fall.

Weißmann: „Geltende Regeln annehmen und akzeptieren“

Im vergangenen Jahr haben wir aufgrund fehlender Regeln im Rahmen eines Saisonabbruchs aufgrund höherer Gewalt den Aufstieg großzügig gestaltet und den Abstieg weitestgehend ausgesetzt. Für das aktuelle Spieljahr haben wir jedoch klare Regelungen geschaffen, die jetzt auch so zum Tragen kommen werden. Ich werbe darum, diese Regeln anzunehmen und zu akzeptieren“, sagt Weißmann: „Ein erneuter großzügiger Aufstieg mag einzelne zwar Mannschaften motivieren. Wir müssen aber beachten, dass oftmals ein Teil dieser Mannschaften die Altersklasse wechselt. Gleichzeitig müssen sich die Spieler in den nächsten Jahren mit einem erhöhten Abstieg auseinandersetzen. Eine Saison nur gegen den Abstieg zu spielen, sehen wir als eine deutlich größere Demotivation an.

Der Start der neuen Spielzeit soll ab dem 1. September 2021 erfolgen, über SpielPlus können alle bayerischen Vereine ab 15. Juni ihre Mannschaften für die neue Saison melden. Die Meldefrist endet bei den Junioren am 31. Juli 2021. Für den Spielbetrieb in der Halle und die Futsal-Ligen ist der Meldebogen bis zum 17. Oktober 2021 geöffnet.

Arbeitsgruppe mit Vereinsvertreter*innen nimmt ab Juni Arbeit auf

Mit Blick auf die anstehende Spielzeit wird der Verbands-Jugendausschuss außerdem eine Arbeitsgruppe (AG) ins Leben rufen, die sich insbesondere mit den Themen „Spielklassenformat“ und „Überarbeitung/Optimierung der Regelung §54 Jugendordnung“ auseinandersetzen soll. Die Mitarbeit durch Vereinsvertreter*innen bzw. Jugendleiter*innen in der AG, die ihre Arbeit Anfang Juni aufnehmen wird, ist ausdrücklich erwünscht. Interessierte Jugendleiter*innen können sich hier anmelden.

„Wir haben im vergangenen Jahr gute Erfahrungen mit der Lösungs-Arbeitsgruppe für das Spieljahr 2020/21 gemacht. In den letzten Monaten haben wir alle – Verbands- und Vereinsvertreter – weitere Ideen gesammelt. Jetzt gilt es, diese gemeinsam in die Planungen und Regelungen für das Spieljahr 2021/22 einzubringen. Wir freuen uns auf den Austausch mit den Vereinsvertretern!“, sagt Karl Helmberger, Mitglied im Verbands-Jugendausschuss und Spielleiter der Junioren-Bayernligen.

Trainingsbetrieb: Weitere Lockerungen notwendig

Thema der Info-Seminare waren außerdem die aktuell geltenden Regeln für den Trainingsbetrieb in Bayern. Diese seien zwar mittlerweile deutlich praxisnäher gestaltet, für die bayerischen Vereine aber dennoch weiter mit hohen Hürden verbunden. Der BFV werde sich daher weiterhin mit Nachdruck für weitere Lockerungen einsetzen.

Die stellvertretende Verbands-Jugendleiterin Kerstin Hug sagte dazu: „Bei unseren Kids unter 14 Jahren ist die Notwendigkeit eines Tests sicher ein Rückschritt, die Freigabe des Kontaktsports in altersunabhängigen Gruppen bis 25 Personen dagegen ein riesiger Schritt nach vorne. Wir hoffen nun auf weiterhin stark sinkende Inzidenzen und gleichzeitig weitere Erleichterungen für den Freiluftsport – wie beispielsweise die Anerkennung der Schul-Testungen oder sogar eine Trainingsfreigabe unabhängig von Inzidenzwerten.

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