Auswirkungen auf den Fußballbetrieb: Was bedeuten die steigenden Inzidenzen? - fussballn.de
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Artikel veröffentlicht am 20.08.2021 um 08:15 Uhr
Auswirkungen auf den Fußballbetrieb: Was bedeuten die steigenden Inzidenzen?
In ganz Bayern steigen aktuell die 7-Tage-Inzidenzen. In mehreren Landkreisen wurde mittlerweile wieder die 50er-Marke übertroffen, in einzelnen Landkreisen liegt die 7-Tage-Inzidenz wieder über 100. Doch was heißt das konkret für den Amateur-Fußballbetrieb?
Von Sebastian Baumann / PM BFV
fussballn.de / Strauch
Änderung bei Inzidenz über 50:

Im Grunde genommen ändert sich für den Fußball-Spielbetrieb nicht wirklich viel. Der größte Unterschied ist, dass ab einer Überschreitung der 50er-Inzidenz das Prinzip „3G – Geimpft, Genesen, Getestet“ gilt. Ist der Spiel- oder Trainingsort also in einem Landkreis mit einer Inzidenz über 50, hat der Heimverein zu kontrollieren, dass alle Teilnehmer (Spieler, Trainer, Betreuer, Schiedsrichter und auch Zuschauer) geimpft, genesen oder getestet sind. Bei einer Inzidenz unter 50 entfällt die Testpflicht.

Selbstverständlich gelten aber unabhängig von den Inzidenzwerten die allgemeinen Hygieneregeln (AHA) wie Abstand (1,5 m) und Maske in Innenräumen, auf dem Sportgelände, auf Stehplätzen und dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ebenso obliegt dem Heimverein die Umsetzung eines Hygienekonzepts (Ausnahme: keine Zuschauer, keine Öffnung von Umkleiden und Duschen) und die datenschutzkonforme Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung. Wie ein Verein im Detail kontrolliert und dokumentiert ist nicht vorgeschrieben.

Änderung bei Inzidenz über 100:

In Bayern gelten bei einer Inzidenz über 100 die gleichen Regeln wie bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100.

Änderungen treten nicht unmittelbar nach Grenzüber- und -unterschreitung in Kraft:

In der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind die Regeln klar nach Inzidenzen aufgeteilt. Es gibt Maßnahmen für einen Wert über und unter 50. Sollte ein Kreis oder eine Stadt diesen Wert drei Tage in Folge überschreiten, treten zwei Tage danach die strengeren Regeln in Kraft. Um sie wieder loszuwerden, müssen es fünf aufeinanderfolgende Tage unter einem Wert von 50 sein. Dann können nach zwei Tagen die Regeln wieder gelockert werden. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.

Spielverlegungen/-absagen:

Eine coronabedingte Absage eines Spiels ist im sogenannten „Corona-Paragrafen“ der Spielordnung (§94 SpO) geregelt. Demnach können Spiele nur vom Spielleiter den Status „Ausfall“ erhalten, wenn die Mannschaft aufgrund von Sars-CoV2-Infektionen der Spieler*innen und/oder behördlich angeordneten Quarantänen nachweislich nicht spielfähig ist.

Ist mit Anpassungen der Vorschriften zu rechnen?

Grundsätzlich können die Behörden und die Staatsregierung jederzeit Anpassungen vornehmen oder neue Vorschriften erlassen. Die aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt mit Ablauf des 25. August 2021 außer Kraft. Von daher ist mit einer Neufassung in den kommenden Tagen zu rechnen. Sobald diese vorliegt, werden die Infos auf den Seiten des BFV aktualisiert. Ebenso sollte es weitere Anpassungen oder relevante Änderungen für den Trainings- und Spielbetrieb geben.

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