„Durch die Verlängerung der 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) um weitere vier Wochen, bis zum 9. Februar 2022, haben unsere Vereine nun Planungssicherheit, unter welchen Vorgaben in der Halle gespielt werden kann“, erklärt Robert Schraudner.
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