Lockerungen
für den Spiel- und Trainingsbetrieb? 3G statt 2G? Es gab viele, die sich von
der Kabinettssitzung in München am Klarheit Signale in Richtung einer gewissen Normalität
beim Fußball erhofft hatten.
Miteinander arbeiten, nicht miteinander Fußball spielen
Schließlich
ist es für viele nur schwer bis nicht zu verstehen, warum am Arbeitsplatz, der
oft sich meist in Innenräumen befindet „laxere“ Regeln als auf dem Sportplatz
gelten. Oder anders ausgedrückt: Tagsüber im Büro darf der Ungeimpfte getestete
neben einem Geimpften oder Genesen sitzen und mit ihm arbeiten. Am Abend auf
dem (Kunst-)Rasen in den Zweikampf mit den Arbeitskollegen gehen darf er aber
nicht.
Und
hatte nicht Markus Söder in den vergangenen Tagen zarte Andeutungen gemacht,
die in Richtung einer möglichen Lockerung wiesen?
Als
am Mittag Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Co in einer Pressekonferenz vor
die Kameras traten dürften die Hoffnung schnell zerstoben und großer
Enttäuschung gewichen sein. Zwar dürfen bei den Profis wieder bis zu 10 000
Zuschauer ins Stadion, bei den Amateuren auf dem Platz ändert sich aber nichts.
Sprich, wenn in diesen Tagen die Vereine in die Vorbereitung aufs Frühjahr
starten gilt 2G. Nur wer geimpft oder genesen ist, darf mitkicken.
Einzig
für Jugendliche wurde der Zugang zur Jugendarbeit – wie es in der entsprechenden
Pressemitteilung der Staatsregierung heißt – erleichtert. Genauer gesagt für
Schülerinnen und Schüler, da sie, so die Begründung regelmäßig getestet werden.
Damit bleibt es auch in vielen Jugendmannschaften bei einer Zweiklassen-Gesellschaft,
vor allem im Bereich U17. Der ungeimpfte Schüler darf trainieren, da er bis zu
dreimal in der Woche getestet wird, der ungeimpfte Auszubildende oder Arbeiter
aber nicht, auch wenn er fünfmal in der Woche einen Test vorweisen kann. Nachvollziehbar?
Mitnichten!
Womöglich bald wieder Usus: Kontrollen am Eingang wie hier am Sander Seestadion. Diesmal um den Impfstatus zu überprüfen.
anpfiff.info
Vollmundige Versprechungen, keine konkreten Ideen
Der
Bayerische Fußballverband machte zwar auch Nachfrage noch einmal klar, dass die
„bekannte und eindeutige Haltung des BFV vom Dezember 2021 (…), der sich für
einen Spielbetrieb ohne 2G-Regelung einsetzt“ weiterhin gilt. Wie man den Staat
zu einem Einlenken bewegen möchte, darüber gibt es aber noch keine Auskünfte. „An
der Grundhaltung hat sich nichts geändert“, erklärt Verbands-Pressesprecher
Fabian Frühwirth auf Nachfrage von anpfiff.info. „Im Gegenteil: Die Politik
spricht aktuell zwar ebenso regelmäßig wie vollmundig von Lockerungsszenarien,
ohne diese aber auch nur ansatzweise faktisch vorzulegen und so eine
Perspektive – auch für den in wenigen Wochen wieder beginnenden Spielbetrieb –
zu eröffnen.“
Eine
ähnliche Regelung könnte unter Umständen auch für die Referees Anwendung
finden. Sie würde zu den Gerüchten passen, die am Dienstag kursierten und die
besagten, dass Kontrollen in diesem Bereich unnötig seien, weil der Verband sowieso
nur noch 2G-Schiedsrichter einteilen würde. Eine Antwort auf eine diesbezügliche
Frage, wie auch zur oben geschilderten „Ungleichbehandlung“ im Jugendbereich
stand seitens des BFV am Dienstagabend noch aus.
Kontrolle mit Musterformular?
Stand
heute gilt im März also 2G für Spieler und 2G-Plus für Zuschauer. Auch am
kommenden Wochenende vielerorts die ersten Testspiele auf dem Plan stehen. Und
mit ihnen die Herausforderung für den Heimverein, den Impfstatus der
Gastmannschaft zu überprüfen. Ob dafür alle Spieler den entsprechenden
App-Nachweis auf dem Handy nebst Personalausweis vorzeigen müssen oder ob es
eine einfachere Variante geben wird, lässt der BFV gerade prüfen. Dabei
orientiert man sich in München an anderen Landesverbänden.
„Der
Gesetzgeber schreibt die Kontrolle durch den Veranstalter vor, in unserem Fall
also der Heimverein“, erläutert Fabian Frühwirth. „Wir halten dies für unsere
Vereine organisatorisch extrem schwierig umsetzbar und streben deshalb eine
Regelung an, wie sie beispielsweise die für den Sport zuständigen Ministerien
in Nordrhein-Westfalen oder auch in Hessen bereits rechtssicher geregelt haben.
Dort bestätigt jeder Verein für sich eigenständig in einem Musterformular die
Einhaltung der aktuell gültigen Regelungen. Einen entsprechenden Antrag hat der
Bayerische Fußball-Verband über den BLSV an das in Bayern für den Sport
zuständige Innenministerium bereits gestellt.“
2G in Niedersachsen gekippt (zumindest vorerst)
Während
sich in Bayern am Status Quo also erst einmal nichts geändert hat, in
Niedersachsen das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg 2G für Sport im Freien
erst einmal zu Fall gebracht. Das berichtete der Norddeutsche Rundfunk am
Dienstagnachmittag. Eine weder geimpfte noch genesene Golferin hatte demnach
mit ihrem Normenkontrollantrag Erfolg. Die Maßnahme, bei der in Niedersachsen
nicht zwischen Mannschafts- und Individualsport unterschieden worden war, sei
kein wesentlicher Baustein in der Strategie der Pandemiebekämpfung des Antragsgegners,
also dem Land, heißt es in der Begründung. Das laut Corona-Verordnung umfassende
Nutzungsverbot für Ungeimpfte „unangemessen und daher als verfassungsrechtlich
nicht gerechtfertigter Eingriff in die grundrechtlich geschützte allgemeine
Handlungsfreiheit der betroffenen Personen“ zu beurteilen.
Demnach
dürfen ab sofort Ungeimpfte wieder an Fußballspielen und dem Training
teilnehmen. Zumindest vorerst. Das Gericht macht nämlich auch klar, dass es
durchaus einen Unterschied zwischen Individualsport und Mannschaftssport gebe.
Sprich, wird eine entsprechende 2G-Regelung für Fußball und Co vom Land
erlassen, dann hätte die erst einmal Gültigkeit.
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