Artikel vom 03.05.2023 18:58 Uhr
In einem vom Verbands-Jugendausschuss eingeholten Meinungsbild hat sich
die überragende Mehrheit der 1239 teilnehmenden Vereine für eine
Anpassung der Paragrafen 8 (1064 Ja-Stimmen, 175 Nein-Stimmen) und 17
(1068 Ja-Stimmen, 171 Nein-Stimmen) der Jugendordnung ausgesprochen und
damit mit überragender Mehrheit für eine Vereinfachung der
Einsatzbestimmungen votiert.
Von
Sebastian Baumann
/ PM BFV
So
soll beim Einsatz in mehreren Mannschaften die 15-Tages-Frist fallen
und künftig nur noch auf das nächste Spiel abgestellt werden. Darüber
hinaus soll für Spieler ab Vollendung des 18. Lebensjahres die zeitliche
Einsatzbegrenzung aufgehoben werden. Damit könnten volljährige Spieler
künftig über die Anzahl ihrer Einsätze an einem Tag selbst entscheiden.
Der Verbands-Jugendausschuss schließt sich dem überragenden Votum der
Vereine an und empfiehlt dem Verbands-Vorstand die Änderungen für das
neue Spieljahr vorzunehmen.
Insgesamt hatten 2150 Vereine die Möglichkeit, sich an der Abstimmung
zu beteiligen. Zugelassen waren alle Vereine, die mit mindestens einer
A-, B-, C- oder D-Jugendmannschaft zum Spielbetrieb gemeldet haben. Bei
Spielgemeinschaften nur der federführende Verein sowie Stammvereine bei
Jugendfördergemeinschaften nur dann, wenn diese eigenständig zum
Spielbetrieb gemeldet haben.