Artikel vom 09.07.2024 06:00 Uhr
STOPP um des Friedens willen! Als wohl interessanteste und spannendste Neuerung wird es auch ab sofort in Bayern ein neues Konzept zur Deeskalation auf den Fußballplätzen geben. Spieler, Verantwortliche, Schiedsrichter und Zuschauer sollten Bescheid wissen.
Dass es in der neuen Saison das sogenannte STOPP-Konzept als
markante Neuerung geben wird, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Auch wir
haben darüber schon berichtet. In diesem Artikel soll es vor
allem um die praktische Umsetzung gehen. Wann genau soll das neue Konzept
angewandt werden, welches Zeichen muss der Schiedsrichter geben und was genau
passiert dann eigentlich?
Zur Einordnung des Konzepts sei noch einmal kurz auf dessen
Historie hingewiesen. Im Endeffekt geht es grob vereinfacht gesagt darum, ein
Zeichen gegen die Zunahme der Gewalt im Fußball zu setzen. Das Projekt wird
deutschlandweit umgesetzt, demzufolge auch in Bayern und in unseren
Spielkreisen. Vorab wurden Schiedsrichter, Vereine und Funktionäre geschult.
Das Konzept sieht vor, das Spiel in hitzigen Phasen für eine
durch den Schiedsrichter zu bestimmende Zeitspanne zu unterbrechen. Das soll
dazu beitragen, Gewaltvorfälle und Spielabbrüche zu reduzieren,
Eskalationsphasen zu unterbrechen und alle Beteiligten zu beruhigen.
Diese Grafik soll die Anwendungsgebiete veranschaulichen:
Kriterien für die Anwendung können z.B. sein: wiederholtes
Anfachen oder andauerndes unsportliches Verhalten, lautes und aggressives
Verhalten verschiedener Personen oder Rudelbildungen.
Der Schiedsrichter unterbricht dann das Spiel und gibt
folgendes Zeichen:
Alle Spieler müssen dann in den eigenen Strafraum laufen und
dort bleiben. Sollte ein Spieler unerlaubt den Strafraum verlassen, wird er mit
dem Zeigen der Gelben Karte verwarnt. Weitere relevante Personen, wie z.B. der
Leiter des Ordnungsdienstes dürfen dazukommen. Ein Teamoffizieller darf zu den
Spielern kommen und z.B. Getränke bringen oder Behandlungen durchführen. Alle
anderen Teamoffiziellen und Auswechselspieler müssen in der technischen Zone
bleiben. Beide Spielführer und Trainer kommen zum Schiedsrichter in den
Mittelkreis. Dort wird ihnen der Grund des STOPPS erklärt und was die nächsten
Schritte sind. Die Länge der Unterbrechung wird sich stets nach Umfang und
Intensität beziehungsweise Verhalten der Beteiligten nach Beginn des STOPPS ergeben. Nach
Besserung der Lage werden Spielführer, Trainer und Leiter des Ordnungsdienstes
informiert, sodass sich alle bereit machen können und das Spiel fortgesetzt
werden kann.
Vorgänge, die einen sofortigen Spielabbruch nach sich
ziehen, wie z.B. ein Angriff gegen den Schiedsrichter, bleiben von dieser
Regelung unberührt. In diesen Fällen wird es auch weiterhin sofort einen
Spielabbruch ohne Anwendung des STOPP-Konzeptes geben.
In der Praxis sind beispielhaft solche Fälle für die
Anwendung geeignet:
Der Schiedsrichter ahndet ein klares Foulspiel. Es bauen
sich jetzt mehrere Spieler der Mannschaft, die zuvor bereits mehrfach
reklamiert hatten, vor ihm auf und bedrängen ihn.
Ein Spieler grätscht seinen Gegenspieler an der Außenlinie
vor den Trainerbänken um. Beide Bänke springen auf, Spieler von Heim und Gast
bedrohen sich gegenseitig, es kommt zur Rudelbildung. Dem Schiedsrichter
gelingt es nicht, die Situation zu beruhigen.
Nach einem erneuten Foulpfiff schreien mehrere Zuschauer
aggressiv und lautstark in das Spielfeld und beleidigen den Schiedsrichter mit
Aussagen wie: „Was pfeift das Arschloch jetzt wieder?“
Das Konzept wurde in der letzten Saison in Baden-Württemberg
erfolgreich getestet und findet deshalb nun bundesweit seine Anwendung. Ihm
sollte also eine faire Chance gegeben werden. Am Ende der Saison findet eine
Evaluation statt.