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Artikel veröffentlicht am 31.05.2022 um 15:45 Uhr
Turnerschaft-Sperre wohl falsch: Eibach-Spiel dürfte neu angesetzt werden!
Hinter den Kulissen ist ohnehin seit Tagen und Wochen keine Ruhe im Dunstkreis der Kreisliga Nürnberg eingekehrt, nun sickerte aber durch, dass sich noch eine ungeahnte Wende im Fall der BLSV-Mitgliedschaft der Turnerschaft Fürth anbahnt. Zumindest schickte die Rechtsabteilung des BFV zu Wochenbeginn eine Mail an die betreffenden Vereine, wonach mit einer Neuansetzung der Partie Eibach - Turnerschaft zu rechnen sei.
Von Marco Galuska
anpfiff.info
In der gestrigen Meldung aus der BFV-Zentrale an die betreffenden Vereine heißt es: "Im Beschwerdeverfahren vor dem Verbands-Sportgericht überlasse ich Ihnen im Auftrag des Gerichtes folgende Mitteilung:

Nach Vorberatung durch das Verbands-Sportgericht ist eine automatische Sperre weder in der Satzung noch in der Spielordnung noch in der RVO vorgesehen. §10 der Satzung verlangt die Festlegung einer Vereinssperre durch den Verbandspräsidenten. Es liegt auch keine Sperre des Vereins durch das Sportgericht vor. Eine Sperre ist nach Aktenlage nicht erfolgt, sodass derzeit davon auszugehen ist, dass der Verein nicht gesperrt war. Deshalb ist auch das Spiel DJK Nbg.-Eibach gegen Tschft. 1899 Fürth vom 22.05.22 neu anzusetzen, allerdings unter dem Vorbehalt der abschließenden Entscheidung durch das VSG, die jedoch zeitnah ergehen wird."


Am Abend verhandelt das Verbands-Sportgericht

Nach Informationen unserer Redaktion verhandelt am heutigen Dienstagabend das Verbands-Sportgericht (VSG). Wirklich relevant wird eine Neuansetzung zwischen der DJK Eibach und der Turnerschaft Fürth ohnehin nur dann, wenn auch das Urteil zum Stein-Spiel der Turnerschaft (regulärer Ausgang 1:4 für Turnerschaft, Wertung durch KSG 2:0 für Stein) in letzter Instanz noch gekippt werden sollte. Die Turnerschaft ging dazu am heutigen Tag gegen die Urteile des Kreis- und Bezirkssportgericht (BSG) beim Verbands-Sportgericht in Revision (liegt der Redaktion vor).

BFV-Sperre mittels BLSV-Versäumnis falsch?

Sollte sich die Kernaussage aus der Vorberatung des Verbands-Sportgericht im Urteil bestätigen, wonach eine automatische Sperre eines Vereins aufgrund von Versäumnissen gegenüber dem BLSV nicht ohne einer Festlegung durch den BFV-Verbandspräsidenten erfolgt, so wäre dies auch im Rückblick ein Paukenschlag von höchstem Range. Denn bisher war es in der Praxis über all die Jahre so, dass Versäumnisse gegenüber dem BLSV (wie z.B. die jährliche Bestandserhebung) automatisch zu einer Sperre im BFV samt 0:2-Spielwertung per Verwaltungsentscheid und entsprechenden Kosten für den Verein geführt hatten. Beispielhaft sei hier der Fall Vatanspor Nürnberg aus dem Jahr 2018 zu nennen.

Sollte sich bestätigen, dass die 2:0-Wertung für Eibach gekippt wird und stattdessen eine Neuansetzung folgen, so würde diese unter freilich völlig anderen Voraussetzungen stattfinden. Zur Erinnerung: Die DJK Eibach wäre auch bei einer Niederlage gegen die Turnerschaft gerettet, befand sich aber zum regulären Termin am 22.5. noch selbst mitten im Abstiegskampf. Aktuell befinden sich die Eibacher in der verdienten Sommerpause. Der Eingriff durch die BFV-Rechtsabteilung in den sportlichen Wettbewerb war mit der 2:0-Wertung für Eibach massiv und die Rolle rückwärts macht es aus sportlicher Sicht nicht wirklich besser.

Relegation in Raitersaich findet (wohl) statt

So lange die Urteile des Verbands-Sportgerichts nicht offiziell vorliegen, gibt es aber nur wenige Fakten - und dies einen Tag vor dem Start der Relegationsspiele der Kreisliga-Zweiten. Klar ist indes, dass die Turnerschaft aktuell noch keine Qualifikation zu dieser Relegation haben kann. Diese könnte erst dann erreicht werden, wenn das VSG das Urteil zum Stein-Spiel kippt und die Partie mit dem Ausgang für die Turnerschaft wertet oder neu ansetzt und zusätzlich die Fürther dann das nötige Nachholspiel in Eibach gewinnen - sofern die DJK dazu überhaupt noch antreten würde.

Nach §24 (8) der BFV-Spielordnung hat der zuständige Kreisspielleiter Thomas Raßbach in der Nacht zum Sonntag die SGV 1883 Nürnberg-Fürth als Relegationsteilnehmer der Kreisliga Nürnberg benannt. Da diese Maßnahme der Spielordnung nach nicht anfechtbar ist, muss davon auszugehen sein, dass das Relegationsspiel durch die SGV 1883 morgen Abend in Raitersaich (18.30 Uhr) gegen Büchenbach planmäßig ausgetragen wird. "Davon gehe ich auch aus, dass es stattfinden wird - solange ich nichts Gegenteiliges höre", bestätigte Bezirksspielleiter Thomas Jäger auf Nachfrage. Auch Raitersaichs Spielleiter Daniel Kießling erklärte, dass sich der Verein voll auf die Austragung des Relegationsspiels vorbereitet hat: "Bratwürste und Bier sind reichlich vorhanden, der Platz ist frisch gemäht! Wir gehen fest davon aus, dass gespielt wird." Ob das Ergebnis der SGV 1883 letztlich für den eigenen sportlichen Werdegang zählen wird oder sich nach §24 (9) der BFV-Spielordnung ergibt, dass eigentlich die Turnerschaft teilnahmeberechtigt ist, muss nun in letzter Instanz innerhalb des BFV durch das Verbands-Sportgericht geklärt werden.

Von einer regulär sportlichen Spielvorbereitung auf das Relegationsspiel kann für die Beteiligten angesichts der rechtlichen Nebengeräusche jedenfalls keine Rede mehr sein.

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Tabelle Kreisliga Nürnberg*

Pl.
Team
Sp
Tore
Pkt
1
30
86:53
64
4
30
95:53
55
7
30
47:47
47
10
30
77:81
44
11
30
54:53
43
12
30
47:61
42
14
30
35:81
18
15
30
34:71
15
16
30
27:118
6
Direkter Vergleich bei Punktgleichheit
*Tabelle mit Wertung:
DJK Eibach - Turnerschaft Fürth 2:0
FC Stein - Turnerschaft Fürth 1:4


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