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Artikel veröffentlicht am 02.03.2023 um 14:00 Uhr
Vorsicht nach der Winterpause: Beschränkung nach Einsatz in 1. Mannschaft aktiv
Mit den ersten Partien nach der Winterpause greift erstmals auch eine Veränderung in der BFV-Spielordnung, die auf dem letztjährigen Verbandstag beschlossen wurde. Im §34 der Spielordnung wird der Einsatz in verschiedenen Mannschaften geregelt, seit der Neufassung aus dem Vorjahr gibt es dabei eine Sonderregelung zur Winterpause.
Von Marco Galuska
fussballn.de / Schlirf
Beim Verbandstag 2022 in Bad Gögging hatte die DJK Eggolsheim eine Änderung des §34 der BFV-Spielordnung beantragt, der den Einsatz von Spieler*innen in verschiedenen Mannschaften regelt. Nach dem Wunsch des Vereins sollte die Einsatzbeschränkung nach dem letzten Spiel der 1. Mannschaft vor der Winterpause so lange verlängert werden, bis die 2. Mannschaft nach der Winterpause zwei Verbandsspiele ausgetragen hat. Die Delegierten stimmten im vergangenen Juni mit knapper Mehrheit für den Antrag. Nun wird die Neuregelung, die am 1.7.2022 in Kraft trat, relevant.

Gemäß §34 (2) der BFV-Spielordnung gelten für Vereine von der Bayernliga bis zur C-Klasse mit zwei Mannschaften im aufstiegsberechtigten Spielbetrieb folgende Bestimmungen:

Während des Spieljahres

2.1. Nach einem Einsatz in der ersten Halbzeit eines Verbandsspiels (Meisterschaftsspiel) der 1. Mannschaft – ausgenommen DFB-Pokalspiele, Totopokal, Hallen-Futsalturniere und Futsalspiele, sonstige Pokalspiele – darf der Spieler nicht an den nächsten zwei Meisterschaftsspielen der 2. Mannschaft mitwirken. Die Einsatzbeschränkung endet in jedem Fall nach Ablauf von 15 Tagen.

Regelungen zur Winterpause

Nach einem Einsatz in der ersten Halbzeit des letzten Meisterschaftsspiels vor der Winterpause der 1. Mannschaft darf der Spieler an den nächsten zwei Meisterschaftsspielen der 2. Mannschaft, die nach der Winterpause stattfinden, nicht mitwirken. Nachdem die 1. Mannschaft nach der Winterpause ein Verbandsspiel ausgetragen hat, endet die Einsatzbeschränkung in jedem Fall nach Ablauf von 15-Tagen.

Während des Spieljahres auf Kreisebene

2.2. Vereine, deren 1. Mannschaft nicht höher als in der Kreisliga spielen und deren 2. Mannschaft in einer der untersten beiden Spielklassenebenen im Kreis eingereiht ist, kann zusätzlich zu Nr. 2.1 ein beliebiger Spieler aus der 1. Mannschaft ohne Einschränkung sowohl in der 1. als auch in der 2. Mannschaft einsetzen.

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