Nicht nur, dass der falsche Spieler mit einer Roten Karte (statt Cemil Yilmaz erhält Nehat Merdzanovski eine Sperre für 3 Spiele) gemeldet wurde, auch den genaueren Ablauf der folgenden Ereignisse, welche den Unparteiischen veranlassten, am Sonntag nach 80 Minuten das Spiel zwischen den SF Großgründlach und SV Eyüp Sultan beim Stande von 4:2 abzubrechen, konnte der Schiedsrichter in seiner Stellungnahme nicht genau wiedergeben. Weil sich zudem die Vereine gegenseitig beschuldigen, vor allem aber auch deutlich wird, dass der Schiri nicht alle Mittel ausgeschöpft hatte, um einen Spielabbruch zu verhindern, sah sich das Kreissportgericht gezwungen, die Partie kurzerhand neu anzusetzen.
Kreisspielleiter Thomas Raßbach merkt hierzu an: "Die Ansetzung erfolgte
unbeschadet des §14 Ziffer 4 der Spielordnung aufgrund der Eilbedürftigkeit in
Anbetracht des anstehenden Saisonendes. Bei einer Unbespielbarkeit des Platzes
wird das Spiel bei Eyüp Sultan ausgetragen (diese haben für diesen Tag für
einen bespielbaren und gestreuten Platz Sorge zu tragen). Sollte dieser Platz
auch nicht bespielbar sein, wird das Spiel auf einem neutralen Platz
ausgetragen."
In der Urteilsbegründung des KSG heißt es:
Ca. in der 80. Minute kam es vor der Auswechselbank der Heimmannschaft im Nachgang zu einem rohen Foulspiel zu einer Rudelbildung, in deren Folge es wohl zu Tätlichkeiten kam. Leider konnte trotz Nachfrage vom SR keine adäquate, die genauen Abläufe schildernde, Meldung erstellt werden.
Der SR führt weder auf, wer Tätlichkeiten verübte, noch in welcher Intensität. Es ist weder der genaue zeitliche Ablauf, noch die Anzahl der Beteiligten oder deren genaue Identität bekannt.
Der SR hat keine Maßnahmen ergriffen, die Ordnung wieder herzustellen und das Spiel zu Ende zu führen. Hierzu hätte die Aussprache von persönlichen Strafen gehört, ein Abwarten, ob sich die Lage beruhigt (ca. 5 Minuten) und die Heranziehung des Ordnungsdienstes und der beiden Kapitäne zur Wiederherstellung der Ordnung auf dem Spielfeld.
In den Stellungnahmen beschuldigen sich beide Vereine gegenseitig, für den Spielabbruch verantwortlich zu sein. Ein neutraler Zeuge (SR) liegt wie oben angeführt nicht vor.
Da der SR nicht alle Mittel ausgeschöpft hat und der Spielabbruch das äußerste Mittel darstellt, und der Spielabbruch auch keinen der beiden Vereine hauptsächlich anzulasten ist (fehlende Beweismittel), ist das Spiel vom Spielleiter neu anzusetzen.
Kommentar abgeben
Leser-Kommentare